Allgemeine Geschäftsbedingungen EUclaim

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2022.2

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

1. Abtretung: die Übertragung einer Forderung eines Passagiers auf einen anderen.

2. Anspruch: ein Anspruch eines Anspruchstellers auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der Air Passenger Rights and Air Travel Organisers' Licensing Regulations 2019 (der APR Regulations), der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr von 1999 (das Übereinkommen von Montreal) oder einer (Kreditkarten-, Reise- und/oder Reiserücktritts-)Versicherung.

3. Anspruchsteller: jede natürliche oder juristische Person, die vom Auftraggeber benannt wird und einen Anspruch geltend macht.

4. Schuldner: derjenige, der gegenüber dem Anspruchsteller eine Schuld hat.

5. Yource: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Yource B.V. mit Sitz und Geschäftsräumen in Amsterdam, die auch unter den Namen Vlucht-vertraagd und Flight-delayed usw. auftritt.

6. Miss Casey: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Miss Casey B.V. mit Sitz und Geschäftsräumen in Arnheim.

7. „No-cure-no-pay-Honorar": Kosten für den Auftraggeber und/oder Anspruchsteller, die vom erzielten Ergebnis abhängig sind. Wird kein positives Ergebnis erzielt, sind grundsätzlich keine Kosten mit den auf No-cure-no-pay-Basis erbrachten Dienstleistungen verbunden. Dies gilt nur, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

8. Auftraggeber: jede natürliche und/oder juristische Person, deren Vertreter, Bevollmächtigte(r), Rechtsnachfolger und/oder Erbe(n), die bzw. der mit Yource einen Vertrag geschlossen oder ihr einen Auftrag erteilt hat, im Namen des/der von ihr benannten Anspruchsteller(s). Der Auftraggeber umfasst auch die Kontaktperson.

9. Vertrag: der Vertrag, an den sich der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller nach Annahme dieser Bedingungen bindet.

10. Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2: Allgemeines

1. Wird in diesen Bedingungen der Begriff „Versicherung" verwendet, ist darunter (unter anderem) eine Kreditkarten-, Reise- und Reiserücktrittsversicherung zu verstehen.

2. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Yource und dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller und sind fester Bestandteil davon, soweit die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.

3. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss jeglicher anderer Bedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur dann Bestandteil der mit Yource geschlossenen Verträge, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Yource ist jederzeit berechtigt, Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen, vorbehaltlich der Bestimmung von Artikel 6:236 Buchstabe i des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW). Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen informiert.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig, anfechtbar oder

unverbindlich sein oder werden, bleiben diese Bedingungen im Übrigen unverändert in Kraft. Yource ist berechtigt, die nichtigen, anfechtbaren bzw. unverbindlichen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die nicht nichtig, anfechtbar bzw. wohl verbindlich sind und die, unter Berücksichtigung von Zweck und Sinn dieser Bedingungen, so wenig wie möglich von der nichtigen, angefochtenen bzw. unverbindlichen Bestimmung(en) abweichen.

6. Soweit Yource bei der Ausführung des Vertrags einen Vermittler/Vermittler und/oder Dritte einschaltet, gelten diese Bedingungen auch zugunsten dieses Vermittlers/dieser Vermittler und/oder Dritten.

Artikel 3: Verträge

1. Alle Angebote, in welcher Form auch immer sie gemacht werden, sind freibleibend und gelten lediglich als Aufforderung zum Abschluss eines Vertrags, sofern Yource nichts anderes angibt.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn und soweit der Vertrag von Yource per E-Mail oder auf andere Weise schriftlich gegenüber dem Auftraggeber bestätigt wurde oder wenn Yource den Vertrag bereits ausgeführt hat.

3. Mit dem Abschluss eines Vertrags mit Yource erklärt der Auftraggeber, dass er/sie berechtigt ist, diesen Vertrag abzuschließen bzw. den Auftrag im Namen des/der von ihm/ihr benannten (Mit-)Anspruchsteller(s) zu erteilen. Der Auftraggeber steht somit auch dafür ein, dass er/sie bevollmächtigt ist, den Anspruch für den/die von ihm/ihr benannten Anspruchsteller bei Yource geltend zu machen.

4. Yource ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen von einem Vertragsschluss abzusehen oder einen Auftraggeber und/oder Anspruchsteller abzulehnen. Yource teilt dies dem Auftraggeber so schnell wie möglich mit.

5. Yource behält sich das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Anspruch zurückzuziehen oder den gesamten Vertrag aufzulösen, aufgrund neuer Erkenntnisse oder wenn ein Umstand eintritt, der eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags unmöglich macht und/oder die Beziehung zum Auftraggeber unhaltbar macht.

6. Yource behält sich das Recht vor, jeden auf No-cure-no-pay-Basis geschlossenen Vertrag vollständig nach eigenem Ermessen auszuführen, wobei in keinem Fall ein positives Ergebnis garantiert wird. Yource wird den Vertrag stets nach bestem Wissen und Können, gemäß den Anforderungen guter fachlicher Praxis, ausführen. Darüber hinaus können keine Rechte aus den von Yource auf oder über ihre Website bereitgestellten Informationen abgeleitet werden.

7. Vereinbart Yource mit dem Auftraggeber ein festes Honorar (das von den in Artikel 5 dieser Bedingungen beschriebenen Tarifen abweicht) oder einen Festpreis, ist Yource berechtigt, dieses Honorar und/oder diesen Preis ab drei Monaten nach Abschluss dieses Vertrags jederzeit zu erhöhen. Ergibt sich eine Preiserhöhung aus einer gesetzlichen Verpflichtung, ist Yource berechtigt, das vereinbarte Honorar oder diesen Preis auch innerhalb dieser drei Monate zu erhöhen.

8. Beschließt der Auftraggeber zu irgendeinem Zeitpunkt, den Auftrag zurückzuziehen oder den Vertrag aufzulösen, nachdem bereits inhaltliche Arbeiten durchgeführt wurden oder ein Verfahren vor Gericht von Yource oder von einem der von ihr eingeschalteten Partner eingeleitet wurde, ist Yource berechtigt, dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller das No-cure-no-pay-Honorar, die Verwaltungskosten (gemäß Artikel 5 dieser Bedingungen) sowie die bereits (tatsächlich) entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Hat Yource ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, so sind unter „(tatsächlich) entstandenen Kosten" unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Gerichtskosten, Zustellungskosten, sonstige Gerichtsvollzieherkosten, außergerichtliche Inkassokosten, das Vertreterhonorar, das Nachhonorar und sonstige entstandene Kosten zu verstehen. Im Falle einer Rechnungsstellung durch Yource hat der Auftraggeber den geschuldeten Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

9. Yource beurteilt von Fall zu Fall, auf welche Weise der Vertrag geschlossen werden soll. Yource arbeitet auf Grundlage einer vom Anspruchsteller erteilten Vollmacht oder auf Grundlage einer Abtretung, durch die die Forderung des Anspruchstellers auf Yource übertragen wird.

10. Mit dem Abschluss eines Vertrags mit Yource bevollmächtigt der Auftraggeber Yource, (im Falle einer Vollmacht) im Namen des/der von ihm benannten Anspruchsteller(s) alle (Inkasso-)Handlungen vorzunehmen, die Yource für notwendig und/oder nützlich erachtet, worunter (jedoch nicht ausschließlich) verstanden werden kann: der Abschluss einer gütlichen Einigung, die Unterzeichnung einer endgültigen Erledigungserklärung, die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens und/oder die Einschaltung eines Inkassobüros, einer anderen Rechtsberatungsstelle, eines Rechtsanwalts und/oder eines Gerichtsvollziehers. Im Falle einer Abtretung an Yource handelt Yource in eigenem Namen.

11. Soweit Yource dies für die erfolgreiche Abwicklung eines Anspruchs für erforderlich hält, ist Yource berechtigt, einen Anspruch auf einen Dritten/Dritte und/oder Vermittler zu übertragen oder einen Dritten/Dritte bzw. Vermittler mit der Abwicklung zu betrauen. Soweit Yource einen Anspruch auf einen Dritten/Dritte und/oder einen Vermittler überträgt oder einen Dritten/Dritte und/oder einen Vermittler mit der Abwicklung betraut, behält Yource die vereinbarte Verantwortung für die Erfüllung des Vertrags, außer in den Fällen, in denen der/die Anspruchsteller vor der Übertragung bzw. Beauftragung seine/ihre Zustimmung erteilt hat/haben.

12. Sofern gewünscht oder erforderlich, wird Yource einen Anspruch auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens von Montreal und/oder einer (Kreditkarten-, Reise- und/oder Reiserücktritts-)Versicherung (vorübergehend) an Miss Casey auslagern. Miss Casey wird (vorübergehend) für die Abwicklung dieses Anspruchs gemäß den in Artikel 5 dieser Bedingungen festgelegten Tarifen sorgen.

Artikel 4: Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Yource alle erforderlichen Daten und/oder Informationen, im Voraus oder (unmittelbar) nach Einreichung des Anspruchs, mitzuteilen bzw. zur Verfügung zu stellen. Die Daten und/oder Informationen sind vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Hierunter fällt auch die Meldung eines erhaltenen Personalrabatts auf das betreffende Flugticket. Hat die Fluggesellschaft, der Versicherer oder das Kreditkartenunternehmen bereits einen Geldbetrag ausgezahlt oder dies angekündigt, ist dies ebenfalls bei Einreichung des Anspruchs bzw. so schnell wie möglich nach Erhalt des Betrags/dieser Mitteilung anzugeben. Der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller wird stets seine/ihre volle Zusammenarbeit leisten, um zu einer erfolgreichen Abwicklung des Anspruchs zu gelangen.

2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Yource eine funktionierende E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Die Unrichtigkeit dieser Angaben kann Yource in keiner Weise angelastet werden. Die gesamte Kommunikation erfolgt über die Online-Akte, per Telefon, per Post, per Chat, über soziale Medien oder über die Yource bekannte E-Mail-Adresse des Auftraggebers.

3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die korrekte IBAN und BIC anzugeben, auf die das (mögliche) Inkassoergebnis überwiesen werden kann. Die Unrichtigkeit dieser Angaben kann Yource in keiner Weise angelastet werden.

4. Von der bewussten Bereitstellung unvollständiger oder unrichtiger Daten/Informationen sowie von Betrug jeglicher Art wird Yource unverzüglich Anzeige erstatten. Zudem wird der von Yource angewandte Tarif (wie in Artikel 3.8 und Artikel 5 dieser Bedingungen beschrieben) dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller in Rechnung gestellt.

5. Der Auftraggeber stellt Yource von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus vom Auftraggeber unrichtig gemachten Mitteilungen und/oder unrichtig bereitgestellten Daten/Informationen und/oder betrügerisch vorgenommenen Handlungen ergeben.

6. Der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller wird keinen Kontakt mit der Fluggesellschaft, dem Versicherer und/oder dem Kreditkartenunternehmen bezüglich des eingereichten Anspruchs aufnehmen oder unterhalten. Nimmt die Fluggesellschaft, der Versicherer und/oder

das Kreditkartenunternehmen Kontakt mit dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller bezüglich des bei Yource eingereichten Anspruchs auf, ist dies unverzüglich an Yource weiterzuleiten.

7. Der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller wird seinen/ihren Anspruch nicht anderweitig bearbeiten lassen. Wird sein/ihr Anspruch bereits anderweitig bearbeitet, wird der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller diese Bearbeitung dort unverzüglich einstellen. Ist Yource aufgrund der vorstehenden Situation gezwungen, den Anspruch einzustellen, findet Artikel 3 Absatz 8 dieser Bedingungen entsprechend Anwendung.

Artikel 5: Tarif

1. Alle Beträge bzw. Preise von Yource sind in Euro ausgedrückt und beinhalten 21 % Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben.

2. Das No-cure-no-pay-Honorar für einen Anspruch auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der APR Regulations, der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens von Montreal oder einer Versicherung beträgt 29 % des vollen (Forderungs-)Betrags, auf den der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller Anspruch hat, bzw. des von der Fluggesellschaft ausgezahlten Betrags, siehe Artikel 7 Absatz 4 dieser Bedingungen. Das volle No-cure-no-pay-Honorar wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn eine (teilweise) Zahlung direkt an den Auftraggeber, Anspruchsteller oder an einen (Rechtsschutz-)Versicherer oder einen anderen Dritten erfolgt ist. Das No-cure-no-pay-Honorar ist auch geschuldet, wenn eine in Artikel 3 Absatz 8 dieser Bedingungen beschriebene Situation vorliegt.

3. Für die administrativen Arbeiten für einen Anspruch auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und/oder der APR Regulations werden dem Auftraggeber zusätzlich zu dem im vorigen Absatz Genannten 33 € Aktenkosten pro Anspruchsteller in Rechnung gestellt.

4. Für die administrativen Arbeiten für einen Anspruch auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens von Montreal oder einer Versicherung werden dem Auftraggeber zusätzlich zu dem im vorigen Absatz Genannten 33 € Aktenkosten pro Anspruch in Rechnung gestellt.

5. Sobald Yource einen Anspruch angenommen hat, ist ein Vertrag zwischen Yource, dem Auftraggeber und dem/den Anspruchsteller(n) entstanden. Ab diesem Zeitpunkt ist Yource berechtigt, dem Schuldner die gesetzlichen Zinsen und die von ihr (tatsächlich) entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, worunter (jedoch nicht ausschließlich) zu verstehen sind: (außer)gerichtliche (Inkasso-)Kosten, Gerichtskosten, Zustellungskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Vertreterhonorar, Nachhonorar und sonstige entstandene Kosten. Diese Kosten stehen im Falle einer Zahlung durch den Schuldner vollständig Yource zu. Beschließt/Beschließen der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller, den Anspruch zurückzuziehen und damit den Vertrag zwischen

Yource, dem Auftraggeber und dem/den Anspruchsteller(n) aufzulösen, ist Yource berechtigt, dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller die soeben beschriebenen Kosten (zusätzlich zu den in den Absätzen 2, 3 und 4 genannten Tarifen) in Rechnung zu stellen.

6. Alle Bank- bzw. Transaktionskosten im Zusammenhang mit internationalen Auszahlungen der dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller zustehenden Beträge werden dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller weiterberechnet.

7. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Einlösung eines Schecks über die dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller zustehenden Beträge werden dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller weiterberechnet.

Artikel 6: Zahlung und erhaltene Gelder

1. Yource ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags und der damit zusammenhängenden Vereinbarung(en) auszusetzen oder aufzulösen, wenn der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller mit einer Zahlung oder einer ihm/ihr obliegenden Verpflichtung in Verzug ist.

2. Alle Gelder, die Yource für oder im Namen des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers erhält, werden auf das Kundengelderkonto für Passagiere von Yource eingezahlt.

3. Zahlungen des Schuldners, die an Yource oder direkt an den Auftraggeber und/oder Anspruchsteller, einen (Rechtsschutz-)Versicherer oder einen Dritten geleistet werden, gelten als Inkassoergebnis. Hiervon sind zunächst zu begleichen: das No-cure-no-pay-Honorar, die Verwaltungskosten, (außer)gerichtliche (Inkasso-)Kosten, gesetzliche Zinsen, Gerichtskosten, Zustellungskosten, Gerichtsvollzieherkosten, das Vertreterhonorar, das Nachhonorar und die sonstigen (tatsächlich) entstandenen Kosten. Diese Gelder stehen unmittelbar und vollständig Yource zu.

4. Zahlungen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der APR Regulations, der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens von Montreal oder einer Versicherung, die der Schuldner direkt an den Auftraggeber und/oder Anspruchsteller oder an einen (Rechtsschutz-)Versicherer oder Dritten leistet, sind Yource unverzüglich zu melden. Als Zahlung gilt unter anderem eine Zahlung per Scheck, eine Gutschrift auf einer Kreditkarte, eine Überweisung auf eine IBAN, der Erhalt von (Reise-)Gutscheinen und/oder Bargeld. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Gelder durch den Auftraggeber, Anspruchsteller, (Rechtsschutz-)Versicherer oder Dritten sind das No-cure-no-pay-Honorar, die (etwaigen) Verwaltungskosten sowie die von Yource geforderten gesetzlichen Zinsen und die (tatsächlich) entstandenen Kosten, nämlich: (außergerichtliche Inkasso-)Kosten, Zustellungskosten, (sonstige) Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten, Vertreterhonorar, Nachhonorar und sonstige (tatsächlich entstandene) Kosten an Yource zu zahlen. Bleibt der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller hiermit in Verzug, wird Yource sämtliche Kosten, worunter auch die Kosten für die Erlangung der in Satz 1 dieses Absatzes genannten Zahlungen zu verstehen sind, dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller weiterberechnen.

5. Bietet der Schuldner dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller, einem (Rechtsschutz-)Versicherer oder einem Dritten eine Entschädigung in Naturalien an, beispielsweise in Form von Tickets oder Gutscheinen, steht es dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller, (Rechtsschutz-)Versicherer oder Dritten (vorbehaltlich des nächsten Absatzes dieses Artikels) frei, dies anzunehmen, außer wenn bereits ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde. Der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller ist verpflichtet, dies nach Annahme unverzüglich Yource mitzuteilen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller verpflichtet, Yource das geschuldete Honorar gemäß Artikel 5 dieser Bedingungen zu zahlen. Artikel 3.8 dieser Bedingungen findet entsprechend Anwendung.

6. Hat Yource bereits im Namen des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers ein Gerichtsverfahren eingeleitet, ist es dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller nicht möglich, den Anspruch kostenlos zurückzuziehen, den Vertrag aufzulösen oder ein Vergleichsangebot des Schuldners anzunehmen. Entscheidet sich der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung dafür, ein (Vergleichs-)Angebot anzunehmen, den Vertrag aufzulösen oder einen Anspruch zurückzuziehen, schuldet der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller Yource das in Artikel 5 dieser Bedingungen genannte Honorar. Artikel 3.8 dieser Bedingungen findet entsprechend Anwendung.

7. Ist der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller mit einer Zahlung, die er Yource schuldet, in Verzug, wird Yource dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller alle Kosten in Rechnung stellen, die mit der Erlangung dieser Zahlung verbunden sind.

8. Die für den Auftraggeber und/oder Anspruchsteller bestimmten Beträge werden – sofern nachvollziehbar – unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Bedingungen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bankdaten des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers und der Zahlung des Schuldners an den Auftraggeber ausgezahlt. Zahlungen erfolgen auf die Yource bekannte IBAN.

9. Hat Yource dem Auftraggeber irrtümlich zu viel Geld ausgezahlt, hat der Auftraggeber dies Yource unverzüglich zurückzuzahlen. Der von Yource zu viel gezahlte Betrag ist als eine nicht geschuldete Zahlung im Sinne von

Artikel 6:203 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) anzusehen.

11. Der für den Auftraggeber und/oder Anspruchsteller bestimmte Betrag wird ein Jahr lang auf dem Kundengelderkonto für Passagiere von Yource aufbewahrt. Dieses Jahr beginnt, nachdem der Auftraggeber unter der Yource bekannten E-Mail-Adresse des Auftraggebers über den für ihn/sie (und/oder den/die Anspruchsteller) eingezogenen Betrag informiert wurde. Nach Ablauf dieses Jahres erlischt das Recht des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers auf Erhalt dieses Betrags.

Artikel 7: Akteneinsicht und Verfahren

1. Nur der Auftraggeber hat das Recht auf Akteneinsicht, worunter zu verstehen ist:

  •   Einsicht in die vom Auftraggeber und/oder Anspruchsteller bereitgestellten Daten und Dokumente;
  •   Einsicht in die Korrespondenz zwischen dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller und Yource sowie in die Korrespondenz zwischen Yource und dem Schuldner, soweit diese sich ausschließlich auf den von ihm/ihr eingereichten Anspruch bezieht.

2. Hinsichtlich eingeleiteter Gerichtsverfahren ist Yource berechtigt, diese inhaltlich und nach eigenem Ermessen zu führen oder Vergleiche zu schließen. (Entwürfe von) Prozessschriftsätzen werden aufgrund möglicher vertraulicher (personen- oder unternehmensbezogener) Informationen nicht zur Verfügung gestellt.

3. Es steht Yource frei, bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde einen Antrag auf Durchsetzung zu stellen. Wird dieser Antrag abgelehnt oder verweigert die Aufsichtsbehörde in irgendeiner Weise die Mitwirkung, steht es Yource frei, ein verwaltungsrechtliches (gerichtliches) Verfahren einzuleiten sowie den betreffenden Anspruch zurückzuziehen und die weitere Bearbeitung einzustellen.

4. Hält Yource es aufgrund neuer Erkenntnisse, neuer Informationen oder sonstiger Umstände nicht für angebracht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen, ist sie berechtigt, den Anspruch zurückzuziehen, zu beenden oder eine gütliche Vergleichsregelung zu einem geringeren Betrag als dem Betrag zu treffen, auf den der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der APR Regulations, der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens von Montreal oder einer Versicherung Anspruch hat. Die Bestimmungen der Artikel 5 und 6 dieser Bedingungen bleiben unvermindert in Kraft. Yource wird kein gerichtliches Verfahren einleiten, wenn der (Rest-)Betrag weniger als 250 € beträgt. Stellt sich während der Bearbeitung des Anspruchs heraus, dass der Restbetrag geringer als 250 € geworden ist, ist Yource berechtigt, den Anspruch zurückzuziehen.

Artikel 8: Personenbezogene Daten

1. Im Rahmen der Ausführung des Vertrags verarbeitet Yource die vom Auftraggeber bereitgestellten (personenbezogenen) Daten. Yource hält sich an die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2. Yource wird ohne gesonderte Zustimmung keine (personenbezogenen) Daten an Dritte weitergeben, außer und soweit dies für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist. Dies bedeutet, dass die erforderlichen personenbezogenen Daten auch mit den mit Yource verbundenen Unternehmen und (Kooperations-)Partnern geteilt werden.

3. Yource wird auf Antrag des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers die personenbezogenen Daten aus ihrer Datenbank löschen. Nur der Auftraggeber kann (im Namen des/der Anspruchsteller(s)) (Online-)Daten anpassen und ändern (lassen). Auf Anfrage stellt Yource eine Übersicht der bei Yource bekannten Daten des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers zur Verfügung.

4. Für einen ausführlichen Überblick über die Vorgehensweise von Yource in Bezug auf personenbezogene Daten siehe die Datenschutzerklärung von Yource.

Artikel 9: Geistiges Eigentum

1. Yource behält sich alle Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und (anderer) Gesetze und Vorschriften auf dem Gebiet des geistigen Eigentums zustehen. Yource hat das Recht, die durch die Ausführung eines Vertrags erlangten Kenntnisse auch für andere Zwecke zu verwenden, sofern und soweit dabei keine streng vertraulichen Informationen des Auftraggebers Dritten zur Kenntnis gebracht werden.

2. Es ist dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller nicht gestattet, die von Yource erstellten Schreiben oder (Prozess-)Schriftsätze ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Yource zu verwenden und/oder zu verarbeiten.

Artikel 10: Haftung und Freistellung

1. Sollte Yource in irgendeiner Weise haftbar sein, ist diese Haftung auf das in diesem Artikel Bestimmte beschränkt.

2. Sollte Yource in der Erfüllung einer eingegangenen Verpflichtung zurechenbar versagen oder versagt haben, haftet Yource niemals für den (etwaigen) vom Auftraggeber, Anspruchsteller und/oder Dritten erlittenen oder noch zu erleidenden (in)direkten Schaden. Unter indirektem Schaden ist unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Folgeschaden, immaterieller Schaden, Betriebsschaden, Auftragsverlust und entgangener Gewinn zu verstehen.

3. Die Haftung von Yource kann sich höchstens auf direkten Schaden beziehen und übersteigt niemals den Betrag (einschließlich Mehrwertsteuer), auf den der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, der APR Regulations, der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, der Verordnung (EG) Nr. 889/2002, des Übereinkommens von Montreal oder einer Versicherung Anspruch hat, unter Berücksichtigung von Artikel 5 dieser Bedingungen.

4. Das in den vorstehenden Absätzen Bestimmte lässt eine etwaige Haftung von Yource aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unberührt.

5. Yource haftet in keiner Weise für fehlende oder unrichtige Daten, die vom Auftraggeber bereitgestellt wurden oder hätten bereitgestellt werden müssen (siehe Artikel 4 dieser Bedingungen).

6. Der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller stellt/stellen Yource von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schaden erleiden.

7. Sollte Yource deswegen von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller verpflichtet, Yource sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall vom Auftraggeber und/oder Anspruchsteller erwartet werden darf. Sollte der Auftraggeber und/oder Anspruchsteller es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist Yource berechtigt, ohne Inverzugsetzung selbst dazu überzugehen. Alle daraus entstehenden Kosten und (etwaigen) Schäden auf Seiten von Yource, des Vermittlers/der Vermittler und Dritter gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers und/oder Anspruchstellers.

8. Eine nicht rechtzeitige Ausführung des Vertrags durch Yource gibt dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller kein Recht auf Schadensersatz oder auf Aussetzung einer Verpflichtung gegenüber Yource.

9. Yource haftet niemals für etwaige von ihr, ihrem/ihren Partner(n) oder einem von ihr eingeschalteten Dritten gemachte Verwaltungsfehler. Sie behält sich das Recht vor, diese Verwaltungsfehler zu korrigieren.

Artikel 11: Höhere Gewalt

1. Yource ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der ihr nicht zuzurechnen ist und der weder nach dem Gesetz noch nach Rechtsgeschäft oder nach der Verkehrsauffassung zu ihren Lasten geht.

2. Unter höherer Gewalt ist, neben dem, was diesbezüglich nach Gesetz und Rechtsprechung darunter verstanden wird, jede von außen kommende Ursache zu verstehen, vorhergesehen oder nicht vorhergesehen, auf die Yource keinen tatsächlichen Einfluss ausüben kann oder konnte, aufgrund derer Yource jedoch nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber und/oder Anspruchsteller zu erfüllen. Yource hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand die (weitere) Erfüllung des Vertrags verhindert, nachdem Yource ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

3. Yource kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Andauerns der höheren Gewalt aussetzen.

4. Hat Yource zum Zeitpunkt des Eintretens der Situation höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits (teilweise) erfüllt oder wird sie diese erfüllen können, und kommt dem erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zu, ist Yource berechtigt, den bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 12: Verfall

1. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verfallfrist für alle Ansprüche gegen Yource und die von Yource bei der Ausführung eines Vertrags eingeschalteten Dritten ein (1) Jahr (siehe auch Artikel 6 Absatz 11 dieser Bedingungen).

Artikel 13: Anwendbares Recht/Streitigkeiten

1. Alle mit Yource geschlossenen Verträge und diese Bedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

2. Etwaige Streitigkeiten mit Yource werden ausschließlich dem zuständigen niederländischen Gericht in Amsterdam vorgelegt.

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