Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

Streik Spanien

Haben Sie geplant, von oder nach Spanien zu fliegen und der Streik in Spanien macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung? Das ist mehr als ärgerlich und als Passagier fühlen Sie sich machtlos. In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wir erklären Ihnen gerne, wann Sie aufgrund des Streiks in Spanien Anspruch auf eine Entschädigung haben.
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Wann können Sie aufgrund des Streiks in Spanien eine Entschädigung erhalten?

Sie können einen Antrag auf Entschädigung einreichen, wenn die durchführende Airline für den Streik haftbar ist. Ist das Personal der Airline, mit der Sie fliegen oder fliegen sollten, der Grund für die Probleme mit Ihrem Flug? Dann haftet die Airline und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.

Keine Entschädigung für den Streik in Spanien, wenn die Airline nicht verantwortlich ist

So ärgerlich es auch sein mag – in vielen Fällen haben Sie laut der EU-Verordnung 261/2004 keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Airline, von der Sie ein Ticket besitzen, muss Sie von A nach B bringen. Ist das aufgrund eines Streiks, auf den die Airline keinen Einfluss hat, nicht möglich, können Sie auch keinen Antrag auf Entschädigung bei der Airline einreichen.

Wann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung?

Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Streik nicht vom Personal der Airline, sondern von anderen Angestellten verursacht wurde.

Zum Beispiel:

  • Streik bei der Luftverkehrskontrolle
  • Streik des Sicherheitspersonals
  • Streik der Mitarbeiter in der Gepäckverarbeitung
  • Streik von anderem Bodenpersonal

Worauf Sie doch Anspruch haben, wenn Sie vom Streik in Spanien betroffen sind

Auch wenn Sie aufgrund des Streiks in Spanien Verspätung haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline nicht dafür verantwortlich ist.

Wenn Sie mehr als 2 Stunden Verspätung haben, hat die Airline allerdings eine Betreuungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Essen und Trinken haben. Und wenn es sehr lange dauert, muss die Airline auch eine Übernachtung für Sie organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich auch selbst darum kümmern und später die Belege einreichen.

Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs

Haben Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung und die Airline ist dafür haftbar zu machen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Entfernung von weniger als 1.500 Kilometer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Ticket. Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu 600 Euro, wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.

Haben Sie Schwierigkeiten aufgrund des Streiks in Spanien?

Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigung. Ob das wirklich so ist, können Sie ganz einfach prüfen, indem Sie die Flugnummer in unserer Datenbank eingeben. Wir teilen Ihnen direkt mit, ob Sie einen Antrag auf Entschädigung einreichen können.

Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung? Wir helfen Ihnen gerne dabei, zu Ihrem Recht zu kommen.

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