Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

Streik Slowenien

Ist Ihr Flug aufgrund des Streiks in Slowenien verspätet oder wurde er annulliert, möchten Sie natürlich wissen, welche Rechte Sie haben. Auch wenn die Auswirkungen weitreichend sein können, haben Sie nicht immer Anspruch auf eine Entschädigung. Wir erklären Ihnen gerne, welche Rechte Sie haben.
Prüfen Sie Ihren Flug!

Ist der Grund für die Probleme mit Ihrem Flug ein Streik des Personals der Airline, von der Sie das Ticket haben? Und hat Ihr Flug mehr als 2 Stunden Verspätung? Dann haftet die Airline dafür und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.

Viele Passagiere, die von dem Streik in Slowenien betroffen sind, stehen mit leeren Händen da

Wenn der Streik in Slowenien nicht von der Airline, mit der Sie fliegen, verursacht wurde, ist diese auch nicht haftbar. Die Airline hat – genauso wie Sie selbst – keinen Einfluss darauf. Deshalb können Sie für die verlorene Zeit auch keinen Antrag auf Entschädigung bei der Airline einreichen.

Wann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung?

Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Streik nicht vom Personal der Airline, sondern von anderen Angestellten verursacht wurde.

Zum Beispiel:

  • Streik bei der Luftverkehrskontrolle
  • Streik des Sicherheitspersonals
  • Streik der Mitarbeiter in der Gepäckverarbeitung
  • Streik von anderem Bodenpersonal

Worauf Sie doch Anspruch haben, wenn Sie vom Streik in Slowenien betroffen sind

Auch wenn Sie aufgrund des Streiks in Slowenien Verspätung haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline nicht dafür verantwortlich ist.

Wenn Sie mehr als 2 Stunden Verspätung haben, hat die Airline allerdings eine Betreuungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Essen und Trinken haben. Und wenn es sehr lange dauert, muss die Airline auch eine Übernachtung für Sie organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich auch selbst darum kümmern und später die Belege einreichen.

Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs

Haben Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung und die Airline ist dafür haftbar zu machen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Entfernung von weniger als 1.500 Kilometer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Ticket. Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu 600 Euro, wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.

Beantragen Sie Ihre Entschädigung

In der Datenbank von EUclaim sehen Sie direkt, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Sie brauchen nur das Flugdatum und die Flugnummer eintragen. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung? Reichen Sie sofort einen Antrag auf Entschädigung ein. Wir helfen Ihnen dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Der Erfolg ist zu 97 Prozent garantiert.

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