Frau wartend am Flughafen auf Verspäteter Flug

Streik Österreich

Haben Sie geplant, von oder nach Österreich zu fliegen und der Streik in Österreich macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung? Das ist mehr als ärgerlich und als Passagier fühlen Sie sich machtlos. In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Wir erklären Ihnen gerne, wann Sie aufgrund des Streiks in Österreich Anspruch auf eine Entschädigung haben.
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Streik Österreich: Wann haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline etwas hätte unternehmen können, um den Streik zu verhindern. Das bedeutet, dass Sie dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn das Personal der Airline, mit der Sie fliegen wollten, streikt. Es macht keinen Unterschied, ob die Kabinencrew oder das Bodenpersonal streikt – in diesem Fall haftet die Airline und Sie haben das Recht, eine Entschädigung zu erhalten.

Viele Passagiere, die von dem Streik in Österreich betroffen sind, stehen mit leeren Händen da

Wenn der Streik in Österreich nicht von der Airline, mit der Sie fliegen, verursacht wurde, ist diese auch nicht haftbar. Die Airline hat – genauso wie Sie selbst – keinen Einfluss darauf. Deshalb können Sie für die verlorene Zeit auch keinen Antrag auf Entschädigung bei der Airline einreichen.

Wann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung?

Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Streik nicht vom Personal der Airline, sondern von anderen Angestellten verursacht wurde.

Zum Beispiel:

  • Streik bei der Luftverkehrskontrolle
  • Streik des Sicherheitspersonals
  • Streik der Mitarbeiter in der Gepäckverarbeitung
  • Streik von anderem Bodenpersonal

Worauf Sie doch Anspruch haben, wenn Sie vom Streik in Österreich betroffen sind

Auch wenn Sie aufgrund des Streiks in Österreich Verspätung haben, haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline nicht dafür verantwortlich ist.

Wenn Sie mehr als 2 Stunden Verspätung haben, hat die Airline allerdings eine Betreuungspflicht. Das bedeutet, dass Sie Anspruch auf Essen und Trinken haben. Und wenn es sehr lange dauert, muss die Airline auch eine Übernachtung für Sie organisieren. Kommt die Airline dieser Pflicht nicht nach, können Sie sich auch selbst darum kümmern und später die Belege einreichen.

Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung Ihres Flugs

Haben Sie bei der Ankunft an Ihrem Zielort mehr als 3 Stunden Verspätung und die Airline ist dafür haftbar zu machen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab. Bei einer Entfernung von weniger als 1.500 Kilometer haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro pro Ticket. Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu 600 Euro, wenn die Entfernung mehr als 3.500 Kilometer beträgt.

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben

Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung infolge eines Streiks in Österreich haben, können Sie ganz einfach in unserer Datenbank prüfen. Tragen Sie Ihre Flugnummer ein und wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Danach können Sie in nur wenigen Minuten einen Antrag auf Entschädigung einreichen. EUclaim kümmert sich dann um den Rest.

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