EUclaim geht unter dem Dach von Yource weiter: Was das für Ihren Fall bedeutet

EUclaim, das älteste Fluggastrechte-Unternehmen Europas, wurde gerettet und startet mit einem neuen Eigentümer neu. Unsere Aktivitäten wurden von der in Amsterdam ansässigen Yource B.V. übernommen, einem der weltweit führenden Anbieter für Fluggastentschädigungen, und wir arbeiten wieder an den Fällen unserer Kundinnen und Kunden.

Wenn Sie einen Fall bei uns haben, erfahren Sie auf dieser Seite, wie es weitergeht und was wir von Ihnen benötigen. Es läuft auf eine Sache hinaus: Achten Sie auf unsere E-Mail und geben Sie uns Ihre Unterschrift, damit wir Ihren Fall fortführen können.

Was passiert ist

Am 24. August 2026 wurde EUclaim vom Gericht in Gelderland (Niederlande) für insolvent erklärt. Für alle mit einem laufenden Fall stellte sich damit eine naheliegende Frage: Was passiert jetzt mit meiner Akte?

Die Antwort lautet: EUclaim geht weiter, und Ihr Fall ebenfalls. Nach Gesprächen mit dem Insolvenzverwalter, Herrn Faase von Stellicher Advocaten N.V., wurde eine Einigung über die Übernahme der Aktivitäten durch die in Amsterdam ansässige Yource B.V. erzielt, die die Dienstleistungen für die Kunden von EUclaim fortführen wird. Der zuständige Insolvenzrichter hat dieser Vereinbarung zugestimmt. Yource ist seit 2010 im Bereich Fluggastentschädigung tätig und in Deutschland durch Flug-Verspaetet.de bekannt.

Für Sie als Kundin oder Kunde ändert sich kaum etwas: Wir behalten denselben Namen, dieselbe Website und dieselbe E-Mail-Adresse. Mit Yource an unserer Seite können wir Ihre Fälle sogar besser und schneller bearbeiten.

Ihr Fall geht weiter, sobald Sie unterschrieben haben

Wenn Sie einen laufenden Fall bei uns hatten, ist er nicht verloren. Unser Team kann Ihre Akte sofort wieder aufnehmen. Zuvor benötigen wir jedoch Ihre digitale Unterschrift, mit der Sie bestätigen, dass Yource Ihren Fall übernehmen darf.

Die Bedingungen Ihres Falls, einschließlich der bei der Einreichung vereinbarten Regelung „No Cure, No Pay“ (kein Erfolg, keine Kosten), bleiben unverändert.

Wenn Ihr Fall fortgeführt werden kann, haben Sie höchstwahrscheinlich bereits eine E-Mail von uns erhalten, versendet von info@euclaim.de. Darin finden Sie einen Link zu einer Seite, auf der Sie Ihre digitale Unterschrift leisten können. Der gesamte Vorgang dauert nur etwa eine Minute.

Ohne diese Unterschrift können wir Ihren Fall nicht weiterverfolgen, daher bitte:

  • Suchen Sie in Ihrem Posteingang nach einer E-Mail von info@euclaim.de
  • Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, falls Sie nichts gefunden haben
  • Erteilen Sie uns die Erlaubnis, Ihren Fall fortzuführen. Wir sind bereit, wieder an Ihrem Fall zu arbeiten. Alles, was wir brauchen, ist Ihre Unterschrift. Je schneller wir sie erhalten, desto schneller können wir Ihren Fall wieder aufnehmen.

Die Unterschrift ist das Einzige, worum wir Sie bitten; ohne sie können wir die Entschädigung nicht für Sie durchsetzen. Um alles Weitere rund um Ihren Fall kümmern wir uns.

Sie haben keine E-Mail von uns erhalten, erwarten aber eine? Dann wenden Sie sich bitte an info@euclaim.de und nennen Sie Ihre Fallnummer.

Fragen zu Ihrem Fall?

Wir haben einen Artikel mit allen wichtigen Fragen verfasst, die Sie zu Ihrem Fall haben könnten. Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um ihn zu lesen.

Hat der Artikel Ihre konkrete Frage nicht beantwortet? Dann wenden Sie sich bitte an info@euclaim.de. Nennen Sie in Ihrer E-Mail bitte Ihre Fallnummer, damit wir Ihre Akte sofort finden.

Was gleich bleibt und was neu ist

Bleibt gleich:

  • Der Name EUclaim und die Website euclaim.de
  • Ihr Fall und alle Unterlagen, die Sie bereits eingereicht haben
  • Die Grundlage „No Cure, No Pay“ und die Bedingungen, denen Sie zugestimmt haben
  • Unsere Service-E-Mail-Adresse: info@euclaim.de

Neu:

  • Das juristische Netzwerk von Yource mit mehr als zehn Anwaltskanzleien in der EU und im Vereinigten Königreich, wodurch mehr Fälle vor Gericht gebracht werden können, wenn eine Fluggesellschaft die Zahlung verweigert
  • Die Erfahrung einer Organisation, die über 2 Millionen Passagieren bei der Durchsetzung ihrer Entschädigung geholfen hat

Weiterhin offen für neue Fälle

Neben den laufenden Fällen nehmen wir wieder neue Fälle an. Kam Ihr Flug mindestens drei Stunden zu spät an, wurde er weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert? Prüfen Sie Ihren Flug auf euclaim.de und sehen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Die Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 ist pro Person festgelegt und richtet sich nach der Flugentfernung:

  • 250 € bei kurzen Entfernungen bis 1.500 km, zum Beispiel Frankfurt-Barcelona
  • 400 € bei mittleren Entfernungen von 1.500 bis 3.500 km, zum Beispiel Frankfurt-Marrakesch
  • 600 € bei langen Entfernungen ab 3.500 km, zum Beispiel Frankfurt-New York

Die Fluggesellschaft muss zudem für die Flugstörung verantwortlich sein. Deshalb besteht in Situationen wie extremem Wetter oder einem Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Neunzehn Jahre Einsatz für Fluggäste

EUclaim nimmt es seit 2007 mit Fluggesellschaften auf und hat mehr als 846.000 Passagieren zu dem verholfen, was ihnen zustand. Diese Arbeit geht weiter, jetzt mit mehr Rückhalt als zuvor.

Vielen Dank für Ihre Geduld in den vergangenen Wochen. Wir freuen uns, zurück zu sein.

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