Warnstreik der Sicherheitsmitarbeiter

Nach erfolglosen Tarifverhandlungen zwischen Verdi und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) ist der Warnstreik der erste Arbeitskampf in der Luftfahrtbranche in diesem Jahr. Verdi fordert für die rund 23.000 Beschäftigten der Flugsicherheit in Deutschland einen Stundenlohn von 20 Euro. Falls bis zum 23. Januar kein verhandlungsfähiges Angebot seitens der Arbeitgeber vorliege, drohten weitere Streiks an deutschen Flughäfen, wie ein Verdi-Sprecher betonte.

Weitere Streiks drohen

Der Ausstand an den Hauptstadt-Airports sorgte für zahlreiche Verzögerungen im Luftverkehr. An den Flughäfen Berlin-Tegel und Schöneberg fielen dutzende Flüge aus oder starteten erst mit deutlicher Verspätung. Laut unserer Datenbank waren 78 Flüge betroffen.

Großes Chaos ist ausgeblieben

Ein Sprecher der Berliner Flughafenbetreiber teilte mit, dass auf beiden Airports alles soweit ruhig geblieben sei. Viele Fluggäste seien offensichtlich vorab gut informiert worden.

Fluggastrechte bei Streik

Bei einem gewerkschaftlich organisierten Streik – wie heute in Berlin – haben Fluggäste in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung 261.

Dennoch haben Passagiere, deren Flug streikbedingt ausfällt oder verspätet startet, einige Rechte. Die Airline muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern. Das kann ein anderer Flug, eine Fahrt mit Bus oder Bahn oder auch ein Mietwagen sein. Anderenfalls erhalten Kunden ihr Geld für das Ticket zurück. Wer aufgrund des Streiks am Flughafen strandet, hat ein Recht auf entsprechende Versorgungsleistungen. Dazu gehören kostenloses Essen und Trinken und gegebenenfalls auch eine Übernachtung im Hotel.

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Was Fluggäste bei einem Streik tun sollten

Es ist ratsam, sich die Flugverspätung oder Annullierung schriftlich von der Airline bestätigen zu lassen. Auch sollten Quittungen für Essen und Trinken aufbewahrt werden, um die Kosten später einfacher von der Fluggesellschaft erstattet zu bekommen.

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