Tausende Fluggäste können betroffen sein

Am größten Flughafen Deutschlands, in Frankfurt am Main, wird das Sicherheitspersonal genauso die Arbeit niederlegen, wie voraussichtlich an den Flughäfen München, Hamburg, Hannover, Bremen, Dresden, Erfurt und Leipzig/Halle. Für Passagiere führen die Streiks zu massiven Flugausfällen und Verspätungen. Allein in Frankfurt rechnet eine Sprecherin des Airports mit hunderten Ausfällen. Der Flughafenverband ADV geht von bis zu 220.000 Passagieren aus, die vom Streik betroffen sein könnten.

Die Lufthansa hat bereits eine Reihe Flüge gestrichen oder Passagiere auf andere Maschinen umgebucht.

Streik des Sicherheitspersonals

Verdi fordert eine bessere und einheitliche Bezahlung der Beschäftigten in allen Sicherheitsbereichen der Flughäfen. Ziel sei eine Erhöhung des Stundenlohns auf 20 Euro. In Frankfurt werden die Sicherheitskontrollen von Betriebsbeginn bis etwa 20:00 Uhr ausgesetzt sein. Am zweitgrößten Flughafen in München sollen die Sicherheitsmitarbeiter von 3:30 bis 24:00 Uhr streiken. Allerdings betrifft dies in München nicht die Passagierkontrollen.

Was Passagiere beachten sollten

Passagiere, die vom Streik betroffen sind wenden sich am besten als erstes an ihre Airline bzw. den Reiseveranstalter, falls der Flug Teil einer Pauschalreise ist. Die Flughäfen haben außerdem auf ihren Internetseiten aktuelle Informationen zum Flugverkehr. Bei absehbaren Verspätungen sollten Passagiere dennoch zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen erscheinen, für den Fall, dass die Fluggesellschaft den Flug doch eher durchführen kann oder einen Ersatzflug bereit stellt.

Sollte der Flug gestrichen werden, dann versuchen die Fluggesellschaften in der Regel für einen Ersatzflug zu sorgen. Passagiere sind jedoch nicht verpflichtet diesen zu akzeptieren, sondern können stattdessen die Rückzahlung der Ticketkosten fordern. Kann die Airline für keinen Ersatzflug sorgen, dann bekommen Passagiere ebenfalls die Ticketkosten erstattet. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, muss die Airline eine Hotelübernachtung organisieren. Nach zwei Stunden (Kurzstreckenflug), drei Stunden (Mittelstreckenflug) oder vier Stunden Wartezeit (Langstreckenflug) stehen Passagieren auch Essen und Getränke sowie Telefonate zu.

Passagierrechte bei Streik

Fluggäste haben bei angekündigten Streiks am Flughafen in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Begründung: Streik sei ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand. In diesen Fällen ist die Airline nicht verantwortlich für eine Verspätung oder einen Flugausfall und muss keine Entschädigung zahlen.

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