Starker Schneefall und Böen in Kombination mit arktischen Temperaturen führten dazu, dass der Flugverkehr an der Ostküste der USA und Kanadas sogar vorübergehend eingestellt werden musste. Daraufhin versuchten Fluggesellschaften in den folgenden Tagen die annullierten Flüge nachzuholen. Dadurch kam es insbesondere am Samstag, den 6. Januar, zu Flugchaos. Laut Medienberichten sollen über 3.400 Flüge verspätet gewesen sein. Besonders betroffen war der John F. Kennedy International Airport in New York.
Auch Lufthansa-Flüge waren betroffen
Vielen Airlines wurde das Landen am Samstag aufgrund der Einschränkungen am Flughafen in New York und Umgebung untersagt. So mussten Flüge über dem Transatlantik wieder umkehren. So auch zwei Lufthansa-Maschinen aus Frankfurt und Wien, die wegen der Auslastungsgrenze am John F. Kennedy International Airport umdrehen mussten.
Ihre Rechte als Passagier
Kommt es zu heftigen und plötzlichen schlechten Wetterverhältnissen, wie in der letzten Woche, so spricht man von sogenannten außergewöhnlichen Umständen. Passagiere haben ab einer Wartezeit von 2 Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Speisen, Getränke und eine Unterbringung im Hotel, sollte der Flug erst am nächsten Tag durchgeführt werden. Finanzielle Entschädigungen müssen die Fluggesellschaften jedoch nicht zahlen. Dennoch empfehlen wir den Passagieren, mit unserem Kalkulator kostenlos zu prüfen, ob eventuell doch ein Anspruch besteht.
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