Ryanair vs. Piloten-Gewerkschaften

Erst vor wenigen Wochen gab es einen Streik der Ryanair-Piloten. Nun drohen erneut Streiks. Laut Medienberichten nenne O‘Leary hierfür als möglichen Termin Ostern. Konkrete Pläne hierzu gäbe es jedoch noch keine. Obwohl Ryanair im letzten Quartal deutliche Gewinne verzeichnet haben soll, nenne er die Forderungen der Gewerkschaften lächerlich und habe nicht vor diesen nachzukommen. Bleibt nun abzuwarten, wie die Verhandlungen in den nächsten Wochen verlaufen.

Welche Rechte haben Passagiere bei einem Ryanair Streik?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es lediglich die Vermutung, dass es zu einem Streik kommen wird. Passagiere sollten daher erst einmal abwarten, wie die Verhandlungen verlaufen. Sollte es tatsächlich zu einem Streik der Piloten kommen und sollte Ihr Flug daraufhin annulliert werden, so ist es gut zu wissen, worauf Sie in diesem Fall Anspruch haben. Zunächst einmal haben Sie für Ihr Ticket gezahlt, das bedeutet, dass Ryanair dafür sorgen muss, dass Sie eine Ersatzbeförderung bekommen. Andernfalls müssen Ihnen die Ticketkosten zurück erstattet werden. Sie sind keinesfalls verpflichtet die Ersatzbeförderung anzunehmen und können in dem Fall das Ticket stornieren.

Sollte der Streik kurzfristig umgesetzt werden und sind Sie zu dem Zeitpunkt bereits am Flughafen gestrandet, dann stehen Ihnen Versorgungsleistungen ab einer Wartezeit von zwei Stunden zu. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft eine Unterkunft für Sie zahlen, wenn Sie erst am Folgetag befördert werden.

Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie in der Regel nicht, da es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Wir empfehlen dennoch auf Nummer sicher zu gehen und einen Schnellcheck mit unserem Kalkulator zu machen. Sie erfahren so kostenlos und sekundenschnell, ob Ihr Flug entschädigungsberechtigt ist.

Weitere Informationen finden Sie unter „Fluggastrechte bei einem Streik“.

Bildquelle: Pixabay

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