Austrian Airlines Flugverspätung?
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Wir helfen beim Einfordern Ihrer Entschädigung für Austrian Airlines-Verspätungen!
Hatte Ihr Austrian Airlines-Flug eine Verspätung von mehr als drei Stunden und Sie möchten wissen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung für den erlittenen Zeitverlust haben? Kein Problem, EUclaim hilft Ihnen dabei!
Überprüfen Sie schnell, ob Ihr Flug mit Austrian Airlines unten auf dieser Seite aufgeführt ist oder nutzen Sie unseren Kalkulator für den Schnell-Check.
Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätungen mit Austrian Airlines
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Entschädigung laut EU-Fluggastrechteverordnung erfüllt sein:
- Ihr Austrian Airlines-Flug kommt mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort an,
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung mit Austrian Airlines?
Austrian Airlines-Flüge mit einer Flugdistanz von bis zu 1.500 km werden mit 250 € pro Person entschädigt. Bei Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km muss Austrian Airlines 400 € zahlen. Handelt es sich jedoch um einen Langstreckenflug über 3.500 km, der zudem über die Grenzen der EU hinaus geht, so stehen dem Passagier sogar 600 € zu. Wichtig hierbei ist, dass die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 nur greift, wenn der Flug in der EU gestartet oder gelandet ist.
Ermitteln Sie Ihre Flugdistanz
Erhalten Sie Geld zurück für Ihre Flugverspätung mit Austrian Airlines
Sind Sie mit Austrian Airlines mehr als drei Stunden zu spät an Ihrem Ziel angekommen? Dann haben Sie laut EU-Verordnung möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Möchten Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben? Überprüfen Sie, ob Ihr Flug in der unserer Liste aufgeführt ist oder geben Sie Ihre Flugdaten in unseren Kalkulator ein.
Innerhalb weniger Minuten können Sie sich unverbindlich über Ihre Rechte informieren.
Wenn Sie den Antrag bei EUcaim einreichen, stellen wir sicher, dass Sie das, worauf Sie Anspruch haben. Und das völlig ohne Risiko, denn unsere Erfolgsprovision wird nur fällig, wenn wir Ihren Anspruch durchsetzen können!