Urteil: Martinair zahlt EUR 84.600 an Passagiere aus
Der Flug sollte von Amsterdam nach Aruba und Curacao fliegen. Jedoch zwei Stunden vor Abflug ist ein technischer Defekt entstanden. Das Flugzeug ist daraufhin ein Tag später abgeflogen. Laut Martinair ist ein technischer Defekt ein außergewöhnlicher Umstand, jedoch hat der Richter anders geurteilt. Immerhin ist es die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft.
Es ist gerade für diese Art von Situationen, dass die EG Verordnung 261/2004 ins Leben gerufen wurde. Für den Zeitverlust (ein kostbarer Urlaubstag) muss die Fluggesellschaft Passagiere entschädigen, es sei denn, die Fluggesellschaft hat alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen. Ein technischer Defekt ist auch weiterhin kein außergewöhnlicher Umstand.
Wir gratulieren alle 141 Passagiere mit diesem Erfolg.
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