Sicherheitskontrollen: Fluggäste müssen auf Anweisung Testfoto machen
Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts München hervor (Az.: M 24 K 14.1502). Demnach darf das Sicherheitspersonal an Flughäfen Passagiere dazu auffordern, den Auslöser einer Kamera zu betätigen, um so mögliche Gefahren für die Allgemeinheit zu vermeiden.
Der Fall: Mann verweigert Testfoto
Im konkreten Fall hatte ein Mann gegen den Freistaat Bayern geklagt. Wie das Luftverkehrsportal airliners.de berichtet, habe er sich geweigert, bei einer Kontrolle am Flughafen München den Auslöser seiner Kamera zu drücken. Darum sei er nicht durch die Kontrolle gelassen worden und habe seinen Flug verpasst.
Vor Gericht argumentierte der Reisende dem Portal zufolge, die Kontrolle sei rechtswidrig. Seine Begründung: Der Speicher der Digitalkamera sei voll gewesen und er hätte mit einem neuen Foto ein anderes, für ihn wertvolles Urlaubsfoto löschen müssen.
Das Urteil: Sicherheit geht vor
Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und verwies auf die strengeren Kontrollmaßstäbe nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Kameras seien nicht immer Kameras, was auch beim Röntgen nicht sicher erkannt werden könnte.
Daher sei der Spielraum des Sicherheitspersonals bei Durchsuchungen sehr groß. Im konkreten Fall wiege das Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Gefahren bedeutend schwerer als der Verlust eines Fotos.
Der Kläger zog seine Klage laut airliners.de daraufhin zurück.
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