EuGH bestätigt: Flugpassagieren steht auch künftig nicht nur bei Annullierungen, sondern ebenso bei erheblicher Verspätung ihres Fluges ein Ausgleichsanspruch zu
Mit Urteilen vom heutigen Tag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Rechtsprechung zur Fluggastrechteverordnung in Verspätungsfällen bestätigt. Durch die Urteile wird zahlreichen Flugreisenden, die gegenüber Luftfahrtgesellschaften Ansprüche auf Ausgleichszahlungen wegen eines erheblich verzögerten Fluges geltend machen, zu ihrem Recht verholfen.
Kern der aktuellen Urteile zu den Vorlageverfahren Nelson (C-581/10) und TUI Travel (C-629/10): Flugreisenden stehen nicht nur bei Annullierungen, sondern auch bei erheblicher Verspätung Ausgleichsansprüche zu. Damit hat der EuGH seine bisherige fluggastfreundliche Rechtsprechung erneut unterstrichen. Die große Kammer urteilte, dass Fluggästen verspäteter Flüge ein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung dann zusteht, wenn sie aufgrund eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, d.h. wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vom Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Daneben urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung nicht durch das Übereinkommen von Montreal, das Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr regelt, beschränkt wird. Die große Kammer hat im Rahmen des Urteils auch angedeutet, dass es im Falle der verspäteten Beförderung lediglich auf eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden und nicht auf eine Abflugverspätung ankommt. Der EuGH urteilte zudem, dass im Rahmen der jeweils geltenden Verjährungsregeln der Ausgleichsanspruch auch für Fälle aus der Vergangenheit geltend gemacht werden kann.
In einer Vielzahl von Fällen in Deutschland, in den Niederlanden sogar in tausenden von EUclaim betreuten Verfahren haben seit dem Bekanntwerden der Vorlageverfahren die Gerichte die Klagen der Flugpassagiere bis zur Klärung durch den EuGH ausgesetzt. EUclaim erwartet nun, dass diese Verfahren in kurzer Zeit im Sinne der betroffenen Fluggäste erfolgreich abgeschlossen werden können. Das Unternehmen erwartet darüber hinaus, dass der EuGH die vom Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegte Frage, ob es auf eine Abflugverspätung ankomme, dahingehend beantwortet, dass es nur auf eine dreistündige Ankunftsverspätung ankommt. Der EuGH hat in den beiden heute verkündeten Entscheidungen deutlich gemacht, dass es lediglich auf eine Ankunftsverspätung ankommt. Aus diesem Grund besteht die berechtigte Erwartung, dass diese Rechtsfrage entsprechend entschieden wird und die deutschen Gerichte dem Richterspruch des EuGH folgen werden.
Die Urteile erteilen den Versuchen der Fluggesellschaften, die bereits bestehende Rechtsprechung des EuGH aus rechtlichen Gründen zu kippen, eine klare Absage. Doch bleibt zu befürchten, dass die Fluggesellschaften schon aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin ihre bisherige praktizierte Verzögerungstaktik beibehalten werden. Jan Rameken, Geschäftsführer von EUclaim Deutschland: „Es ist daher nicht zwingend gesagt, dass der Weg der Flugreisenden zu ihrem Recht in Zukunft leichter sein wird.“
Als Reaktion auf die aktuelle Situation hat EUclaim sein Angebot für Fluggäste weiter ausgebaut. EUclaim sorgt dafür, dass Fluggäste, denen ihr Anspruch zu Recht zusteht, ihr Geld sofort bekommen können. Der Dienstleister bietet denjenigen Passagieren, die über einen berechtigten Ausgleichsanspruch verfügen, die Möglichkeit, diesen zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. „Die meisten Airlines lassen es immer noch auf ein juristisches Verfahren ankommen. Das ist für die Kunden zermürbend. Denn der Ausgang ist nicht immer klar und das Verfahren langwierig", so Jan Rameken. „Oft dauert es zwischen sechs und zwölf Monaten – bei Verfahren, die in die Berufung oder gar in die Revision gehen sogar noch länger. Und dass der Kunde am Ende nicht doch mit leeren Händen dasteht, ist nicht sicher." EUclaim bietet eine echte Alternative für Flugpassagiere, die einen raschen Ausgleich wünschen. Rameken: „Mit unserem Programm ‚Geld sofort‘ geht der Kunde keinerlei Risiko ein. Er erhält einen großen Teil seines Anspruchs sofort, muss sich garantiert um nichts mehr kümmern und keine Zeit und Energie verschwenden“.
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