Eigentlich ist die Sachlage klar: Im Falle eines verpassten Anschlussflugs ist für eine mögliche Ausgleichszahlung die Verspätung bei Ankunft am Flugziel maßgeblich, nicht die tatsächliche Verspätung des Zubringerfliegers. Ein interessanter Fall liegt nun beim Europäischen Gerichtshof.
Der konkrete Fall lautet so: Eine vierköpfige Familie hatte über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise von Hamburg nach Fuerteventura mit Umstieg in Las Palmas gebucht. Der erste Flug war jedoch verspätet, die Familie verpasste den Anschlussflieger einer anderen Airline und kam 14 Stunden später als geplant auf der Kanaren-Insel an.
EU-Verordnung bei verpassten Anschlussflügen
Die Hamburger forderten unter Bezugnahme auf die EU-Fluggastrechteverordnung bei der Airline des ersten Flugs Entschädigung ein. Die Verordnung besagt, dass ein Fluggast, der nach einem verpassten Anschlussflug später als drei Stunden am Flugziel ankommt, ein Recht auf Schadenersatz hat – egal, wie lang die tatsächliche Verspätung des Zubringerfliegers war. Die Airline verweigerte dennoch die Zahlung, der Fall ging vor Gericht und wird nun pikant.
EuGH muss nun entscheiden
Als Flugziel gilt laut Gericht der Ort auf dem Flugschein. Die Airline des verspäteten Zubringerflugs beruft sich darauf, aufgrund der Buchung durch einen Reiseveranstalter keinen Flugschein über beide Flüge ausgegeben zu haben und deshalb nicht entschädigen zu müssen. Nun soll der Europäische Gerichtshof klären, ob ein Entschädigungsanspruch voraussetzt, dass die Fluggesellschaft, die die Verspätung verursacht, einen Flugschein für beide Flüge ausgegeben hat. EUclaim verfolgt das Thema für seine Kunden natürlich weiter!
[oneline_calc text="Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst? Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung." button_text="Prüfen" calc_url="claimcalculator" align="center" weight="bold"]
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Ihre Frage wird nicht in unseren FAQ beantwortet? Wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Unsere Mitarbeiter finden mit Ihnen eine Lösung.
Wir machen derzeit eine Pause und sind daher geschlossen.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Welkom bij Euclaim
Was het eigenlijk de bedoeling om naar Miss Casey te gaan? Dat kan kloppen.
Miss Casey is tegenwoordig onderdeel van EUclaim.
Alle informatie over uw rechten bij problemen rondom uw vlucht of bagage kunt u vinden op EUclaim.nl
Bent u een bestaande klant van Miss Casey, dan kunt u gewoon inloggen met de gegevens die bij u bekend zijn.
Vragen over uw claim bij Miss Casey? Neem dan gerust contact op met onze customer care via 088-0066466 of
customercare@euclaim.nl
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermöglichen. Wenn Sie auf unserer Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
Funktionelle Cookies
legen fest, ob Webseitenbesucher an Studien teilnehmen oder nicht. Besucher werden dadurch nur einmal gefragt ob sie dies möchten oder nicht.
sind ein Jahr gültig.
Analytische Cookies
Über Google Analytics werden anonymisierte Daten über das Surfverhalten erhoben. Auf diese Weise können wir sehen, wie Besucher wie Sie die Website nutzen, und die Website basierend darauf verbessern.
Tracking Cookies
liefern Daten um Statistiken zu Webseitenbesuchern zu erstellen und
Cookies sind Computerdateien die eine kleine Menge an Informationen über den Besucher und den Computer des Besuchers enthalten. Diese Informationen werden auf dem Computer des Besuchers gespeichert und dienen dem Anbieter der Webseite zum Erstellen von Webseitenstatistiken. Cookies speichern verschiedene Arten an Informationen. So kann der Besucher sich zum Beispiel beim nächsten Besuch dieser Webseite automatisch einloggen. Cookies schaden keinerweise Ihrem Computer oder Ihnen selbst. Zudem haben Sie die Möglichkeit die gespeicherten Cookies in Ihrem Browser wieder zu entfernen. Auf EUclaim.de werden ausschließlich die folgenden Cookies
Sorry, wij bieden geen ondersteuning voor Internet Explorer
Om veiligheidsredenen biedt onze website niet langer ondersteuning voor Internet Explorer. Microsoft onderhoudt niet langer de beveiligingsupdates van Internet Explorer en daarom is het niet meer veilig om online te gaan met Internet Explorer. Meer informatie kunt u hier vinden. Download een geschikte browser als Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Brave of Google Chrome in de onderstaande buttons: