Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs
Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Fragen der Abflugverspätung und Flugreise aufgrund der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/04.
EUclaim begrüßt künftige Pflicht zum Ausgleich von Flugverspätungen auch ohne Abflugverspätung und bei erheblicher Verspätung am Endziel einer Flugreise nach verpasstem Anschlussflug.
Mit Urteil vom heutigen Tage, dem 26. Februar 2013, beantwortete der europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache (C-11/11) Folkerts gegen Air France zwei grundlegende fluggastrechtliche Fragen. Zum einen hat er endgültig klargestellt, dass eine Flugverspätung auch ohne verspäteten Start am Abflugort ausgleichspflichtig ist. Darüber hinaus hat der der Gerichtshof ausgeführt, dass es bei einer Flugreise, d. h. der einheitlichen Buchung mehrerer Anschlussflüge, nicht auf eine erhebliche Verspätung eines Zubringerfluges ankommt sondern nur auf die am Endziel.
Berlin, 26. Februar 2013. Für viele Flugreisende, deren Abflugverspätung nach Auffassung der deutschen Instanzgerichte gar nicht oder in bisher unerheblichem Maße vorlag und infolgedessen ein Ausgleichsanspruch nach der europäischen Fluggastrechteverordnung nicht bestünde, bringt der Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs nun endgültig Klarheit.
Die große Kammer des EuGH hat heute, am 26. Februar 2013 in der Rechtssache Folkerts gegen Air France (C-11/11), einem Fall der Flugverspätung, über ein Vorlageverfahren des Bundesgerichtshofs (BGH) zum EuGH entschieden. Darin begehrt der BGH insbesondere die Beantwortung der Frage, ob für das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs eine Verspätung beim Abflug und bei der Ankunft notwendig ist. Die Große Kammer des EuGH, die nur in Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zuständig ist, hat heute in ihrem Urteil festgestellt, dass lediglich eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden vorliegen muss. Bereits mit Urteilen vom 23. Oktober 2012 in den verbundenen Rechtssachen Nelson (C-581/10) und TUI Travel (C-629/10) hatte die Große Kammer des EuGH diese Rechtsauffassung angedeutet.
Daneben führt der Gerichtshof aus, dass es für das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs bei einer verspätet durchgeführten Flugreise nur auf eine Verspätung von mehr als drei Stunden am Endziel ankommt und nicht auf eine solche bei einem Zubringerflug, infolgedessen der Anschlussflug innerhalb der Flugreise verpasst wurde.
In der Praxis wirkt das Urteil dahingehend, dass im Rahmen der in Deutschland geltenden Verjährungsregelung nun auch erheblich verspätet beförderte Passagiere mit bisher nicht ausreichender Abflugverspätung und solche einer Flugreise künftig und zurückreichend bis in das Jahr 2010 Ihren Anspruch gegen die Fluggesellschaften geltend machen können. Es ist zu erwarten, dass sich die zuständigen Gerichte dem Richterspruch aus Luxemburg anschließen werden. Betroffene Flugreisende sollten wissen, dass die Verjährung des Ausgleichsanspruchs in Deutschland drei Jahre beträgt, beginnend mit dem Schluss des Jahres in dem sich der relevante Vorfall ereignete.
EUclaim hat als Reaktion auf den Urteilspruch aus Luxemburg bereits jetzt als erster Anbieter ein maßgeschneidertes Angebot an Passagiere von Flugreisen, die ihren Anschlussflug verpasst haben und erheblich verspätet am Endziel angekommen sind, online gestellt. Dazu der Geschäftsführer von EUclaim Deutschland, Jan Rameken: „Für Fluggäste deren Flugreise erheblich verspätet durchgeführt wurde, weil ein Zubringerflug nicht rechtzeitig zum Anschlussflug beförderte, bieten wir den passenden Service. Betroffene können nun direkt auf der Startseite von www.euclaim.de über einen Button ein Menü starten, das Sie intuitiv durch die Eingabe und Durchsetzung Ihres Ausgleichsanspruchs mit Hilfe von EUclaim führt. EUclaim bietet insbesondere gegenüber dem Wettbewerber flightright als einziger Dienstleister die Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs ohne Kostenrisiko beim Kunden. Die einzige risikolose Alternative für Flugpassagiere, die keinen teuren Anwalt bezahlen können und im Falle eines nur teilweisen Erfolges oder Vergleichs nicht auf Kosten sitzen bleiben wollen."
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne! Ihre Frage wird nicht in unseren FAQ beantwortet? Wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Unsere Mitarbeiter finden mit Ihnen eine Lösung.
Wir machen derzeit eine Pause und sind daher geschlossen.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Welkom bij Euclaim
Was het eigenlijk de bedoeling om naar Miss Casey te gaan? Dat kan kloppen.
Miss Casey is tegenwoordig onderdeel van EUclaim.
Alle informatie over uw rechten bij problemen rondom uw vlucht of bagage kunt u vinden op EUclaim.nl
Bent u een bestaande klant van Miss Casey, dan kunt u gewoon inloggen met de gegevens die bij u bekend zijn.
Vragen over uw claim bij Miss Casey? Neem dan gerust contact op met onze customer care via 088-0066466 of
customercare@euclaim.nl
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermöglichen. Wenn Sie auf unserer Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu.
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
EUclaim nutzt Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu ermögliche
Funktionelle Cookies
legen fest, ob Webseitenbesucher an Studien teilnehmen oder nicht. Besucher werden dadurch nur einmal gefragt ob sie dies möchten oder nicht.
sind ein Jahr gültig.
Analytische Cookies
Über Google Analytics werden anonymisierte Daten über das Surfverhalten erhoben. Auf diese Weise können wir sehen, wie Besucher wie Sie die Website nutzen, und die Website basierend darauf verbessern.
Tracking Cookies
liefern Daten um Statistiken zu Webseitenbesuchern zu erstellen und
Cookies sind Computerdateien die eine kleine Menge an Informationen über den Besucher und den Computer des Besuchers enthalten. Diese Informationen werden auf dem Computer des Besuchers gespeichert und dienen dem Anbieter der Webseite zum Erstellen von Webseitenstatistiken. Cookies speichern verschiedene Arten an Informationen. So kann der Besucher sich zum Beispiel beim nächsten Besuch dieser Webseite automatisch einloggen. Cookies schaden keinerweise Ihrem Computer oder Ihnen selbst. Zudem haben Sie die Möglichkeit die gespeicherten Cookies in Ihrem Browser wieder zu entfernen. Auf EUclaim.de werden ausschließlich die folgenden Cookies
Sorry, wij bieden geen ondersteuning voor Internet Explorer
Om veiligheidsredenen biedt onze website niet langer ondersteuning voor Internet Explorer. Microsoft onderhoudt niet langer de beveiligingsupdates van Internet Explorer en daarom is het niet meer veilig om online te gaan met Internet Explorer. Meer informatie kunt u hier vinden. Download een geschikte browser als Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Brave of Google Chrome in de onderstaande buttons: