Flughafen Verspätung

Flugplanänderung: Was ist erlaubt?

Der Urlaub kann kommen: Der Flug ist gebucht, das Hotelzimmer reserviert. Und der Mietwagen? Wartet schon auf Sie. Aber dann ist plötzlich alles anders. Die Airline verschiebt Ihren Flug oder streicht ihn sogar ganz. Darf sie den Flugplan eigentlich einfach ändern? Und welche Rechte haben Sie im Fall der Fälle? Das erklären wir hier.

Wer Reisen nicht pauschal bucht, sondern in Eigenregie, hat es vermutlich schon erlebt: Alles ist perfekt organisiert und dann fliegt man plötzlich erst spät am Abend oder sogar einen Tag später. Und schon wird es schwierig, noch an den Mietwagen zu kommen und die Hotelbuchung haut auch nicht mehr richtig hin. Aber Moment mal:

Dürfen Airlines den Flugplan einfach ändern?

Diese Frage hören wir bei EUclaim regelmäßig. Und die Antwort lautet: leider ja. Airlines können ihre Flugpläne ändern und sogar Flüge ganz streichen. Werden Sie als Fluggast mehr als 14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Was steht Ihnen bei einer frühzeitigen Flugplanänderung sehr wohl zu?

Sie können sich auf einen alternativen Flug umbuchen lassen oder auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Die Kosten für Mietwagen und Hotel werden Sie dann höchstwahrscheinlich trotzdem tragen müssen. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vorab über die Versicherung dieser Kosten per Reiserücktrittsversicherung zu informieren.

Welche Rechte haben Sie, wenn Sie nicht mehr als 14 Tage vorab informiert werden?

Selbst wenn Ihr Abflug kurzfristig geändert wird, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Fluggastrechteverordnung bezieht auch mit ein, um wie viele Stunden sich Ihr Flug verschiebt.

  • Werden Sie zwischen 14 und 8 Tage vor der Abreise informiert, haben Sie nur Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mehr als 2 Stunden früher abgereist oder mindestens 4 Stunden später angekommen sind, als ursprünglich geplant.
  • Werden Sie 7 Tage oder weniger vor Abreise informiert, haben Sie bereits Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie mehr als 1 Stunde früher abreisen oder mehr als 2 Stunden später ankommen, als ursprünglich geplant.
  • Außerdem gilt natürlich: Außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt müssen ausgeschlossen sein. Ändert die Airline den Abflug zum Beispiel wegen Unwettern, eines Vulkanausbruchs, politischer Unruhen, Terroranschlägen oder etwa Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, steht Ihnen keine Entschädigung zu.

    Wie hoch fällt die Entschädigung bei einer kurzfristigen Flugplanänderung aus?

    Sind alle Bedingungen für eine Entschädigung erfüllt? Dann stehen Ihnen folgende Beträge zu:

    • bei einer Flugstrecke von bis zu 1.500 km: 250 Euro
    • bei einer Flugstrecke von 1.501 bis 3.500 km: 400 Euro
    • bei einer Flugstrecke ab 3.501 km: 600 Euro

    Ist Ihr Flug kurzfristig geändert worden?

    Dann unterstützt EUclaim Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Airline geltend zu machen. Wir raten Ihnen in jedem Fall erst einmal dazu, Ihren Fall unentgeltlich von uns kurz prüfen zu lassen.

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