Mit dem unmissverständlichen Auftrag des Europaparlaments im Gepäck, die Verbraucherrechte der Flugreisenden in Europa zu stärken, plant die Europäische Kommission das Gegenteil. Der im März 2013 vorgelegte Entwurf der Kommission ist ein massiver Abbau von bestehenden Fluggastrechten. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, wie mächtig die Lobby der Flugindustrie in Brüssel ist. Die Anfang des Jahres vom Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) veröffentlichte Stellungnahme zur weltweiten Harmonisierung (gleich Abbau) von Fluggastrechten liest sich wie die Blaupause des zur Rede stehenden Kommissionsentwurfs.
Darin enthalte Regelungen bauen das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zu Lasten der Passagiere in erheblichem Maße. Flugverspätungen am Zielort sollen künftig erst ab fünf Stunden (bis hin zu 12 Stunden für Langstreckenflüge) entschädigungspflichtig werden. Heute gelten drei Stunden als Grenze. Nach dem Willen der Kommission sollen die Fluggesellschaften dann nur noch eingeschränkt für technische Defekte und Betreuungsleistungen haften. Freiwillige Vereinbarungen mit den Fluggästen vermögen dann sogar, Entschädigungszahlungen komplett entfallen zu lassen. Schließlich soll in Zukunft auch eine Frist dem Fluggast die Pflicht auferlegen innerhalb von drei Monaten eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einlegen zu müssen; andernfalls kann der Fluggast seine Ansprüche auch nicht mehr gerichtlich durchsetzten.
Es ist Zeit etwas dagegen zu setzen. Verleihen Sie Ihrer Stimme Nachdruck mit Hilfe von Angry Passenger.
Wir werden Ihre Nachricht innerhalb von drei Arbeitstagen beantworten.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Da wir Ihre Privatsphäre respektieren und die Benutzerfreundlichkeit Ihres Besuchs auf unserer Website verbessern möchten, halten wir es für wichtig, dass Sie wissen, wie und warum diese Cookies verwendet werden. Lesen Sie unsere komplette Cookie-Erklärung hier.
Meine Einstellungen:
Funktionelle Cookies & Analytische Cookies (notwendig):Diese Cookies sind für das Funktionieren der Website notwendig. Beispiele hierfür sind Cookies für das Einloggen in Ihre Online-Portal und das Chatten mit unseren Mitarbeitern. Die analytischen Cookies werden zum Sammeln begrenzter, anonymisierter Daten mittels Google Analytics verwendet, wie z. B. die Besucherzahl auf der Website.
Marketing-Cookies (optional):Google Analytics sammelt anonyme Daten über das Surfverhalten. So können wir sehen, wie die Besucher die Website nutzen, und die Website verbessern. Diese Cookies werden auch verwendet, um Werbung von EUclaim auf Websites Dritter zu zeigen.