Mit dem unmissverständlichen Auftrag des Europaparlaments im Gepäck, die Verbraucherrechte der Flugreisenden in Europa zu stärken, plant die Europäische Kommission das Gegenteil. Der im März 2013 vorgelegte Entwurf der Kommission ist ein massiver Abbau von bestehenden Fluggastrechten. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, wie mächtig die Lobby der Flugindustrie in Brüssel ist. Die Anfang des Jahres vom Dachverband der Fluggesellschaften (IATA) veröffentlichte Stellungnahme zur weltweiten Harmonisierung (gleich Abbau) von Fluggastrechten liest sich wie die Blaupause des zur Rede stehenden Kommissionsentwurfs.
Darin enthalte Regelungen bauen das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zu Lasten der Passagiere in erheblichem Maße. Flugverspätungen am Zielort sollen künftig erst ab fünf Stunden (bis hin zu 12 Stunden für Langstreckenflüge) entschädigungspflichtig werden. Heute gelten drei Stunden als Grenze. Nach dem Willen der Kommission sollen die Fluggesellschaften dann nur noch eingeschränkt für technische Defekte und Betreuungsleistungen haften. Freiwillige Vereinbarungen mit den Fluggästen vermögen dann sogar, Entschädigungszahlungen komplett entfallen zu lassen. Schließlich soll in Zukunft auch eine Frist dem Fluggast die Pflicht auferlegen innerhalb von drei Monaten eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einlegen zu müssen; andernfalls kann der Fluggast seine Ansprüche auch nicht mehr gerichtlich durchsetzten.
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