EuGH-Urteil: Flugportale müssen Ticketpreis sofort anzeigen
Der Endpreis bei Online-Buchungen müsse mit allen Steuern und Gebühren von Anfang an ersichtlich sein. Dies gehe aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, berichtet Spiegel Online.
Das betreffe alle Flugverbindungen, die von einem Flughafen in der Europäischen Union (EU) starten.
EuGH entscheidet gegen Air Berlin
Laut Spiegel Online wiesen die Luxemburger Richter mit ihrer Entscheidung eine Revisionsklage der Fluggesellschaft Air Berlin vor dem Bundesgerichtshof zurück. Demnach hatten zuvor Verbraucherzentralen gegen Air Berlin geklagt.
Ihrer Ansicht nach habe das Buchungssystem der Airline gegen die EU-Verordnung verstoßen, nach der der Endpreis jederzeit ausgewiesen werden müsse, “einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte”. So seien zum Teil Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschläge angezeigt worden, der wahre Preis erst später.
Der Bundesgerichtshof habe den EuGH bei der Auslegung des EU-Rechts um Hilfe gebeten, der die Ansicht der Verbraucherzahlen bestätigte.
Verbraucherschützer: Reisebüros haben Nachholbedarf
Verbraucherschützer begrüßten Spiegel Online zufolge die Entscheidung des EuGH: Das Urteil sei ein Signal zur Stärkung der Rechte der Kunden.
Nachholbedarf bestehe allerdings weniger bei Fluggesellschaften als bei Online-Reisebüros. Diese zeigten Servicepauschalen und Zahlungsgebühren oft erst spät an.