Bundesgerichtshof: Vertragsklausel von TUI unwirksam
17. Dezember 2013
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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Vertragsklausel von Europas größtem Reiseanbieter TUI geklagt. Die Richter des Bundesgerichtshofs haben nun diese Vertragsklausel für unwirksam erklärt. Der Reiseanbieter TUI hatte sich bei die Festlegung der endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen offen gehalten. Dies würde die Kunden unangemessen benachteiligen, erklärten die Richter des Bundesgerichtshofs.
Aufgrund dieses Urteils könne der Reiseanbieter TUI künftig nur sehr eingeschränkt auf kurzfristige Nachfrageschwankungen reagieren. Ab dem Frühjahr soll ein Teil der Kosten an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Vertragsklausel hätte es dem Reiseveranstalter ermöglicht, die Flugzeiten beliebig und ohne sachlichen Grund zu ändern. Das könne den Reisenden jedoch nicht zugemutet werden. Der Kunde erwartet zu Recht Sicherheit bei der zeitlichen Planung seiner Reise.
Ebenfalls wurde eine Regelung von TUI für unwirksam erklärt, wonach Informationen der Reisebüros über Flugzeiten unverbindlich sind. Hierdurch könnte sich der Veranstalter seiner vertraglichen Verpflichtung entziehen.
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