37 Std. Verspätung: So unpünktlich sind deutsche Flieger

Verspätete Flieger sind keine Seltenheit. Einige Verspätungen sind allerdings echt rekordverdächtig! Nicht nur ein paar Stunden, sondern fast zwei Tage später landeten Passagiere im August an Bord des Condor-Flugs DE3235 von Santo Domingo (Dominikanische Republik) nach Frankfurt am Main.
Condor-Flugzeug am Flughafen

Es gibt unzählige Gründe und Ausreden für Flugverspätungen: Mal ist es das schlechte Wetter, mal ein technisches Problem. Doch wer eineinhalb Tage länger als geplant unterwegs ist, kann sich über die Erklärungsversuche der Fluggesellschaften nur wundern. So wie die Fluggäste, die im Juli ihre Heimreise aus dem ostafrikanischen Sansibar unfreiwillig verlängerten und schließlich volle 37 Stunden später als geplant in Frankfurt ankamen. Auch dieser zweite Platz in der Liste der größten Verspätungen geht an Condor Flugdienste. Mit einer Verspätung von exakt 35 Stunden und 44 Minuten öffneten sich die Bordtüren von Flug LH 729 von Shanghai nach Frankfurt – damit rangiert die größte deutsche Airline Lufthansa auf dem dritten Platz.

Warten, warten, warten

Aber nicht nur Langstreckenflieger haben in den letzten Monaten tagelang auf ihre Ankunft warten müssen, auch Kurz- und Mittelstreckenflüge schaffen es in die Verspätungs-Rangliste. Mehr als 34 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit landeten die Passagiere des Billigfliegers Germania auf ihrem Flug von Hurghada (Ägypten) nach Berlin. Die Wartezeit hätten die Fluggäste sicherlich lieber an den Traumstränden der Urlaubsregion verbracht. Ähnlich wird es den Gästen des Air Berlin-Flugs AB 2227 aus Gran Canaria nach Düsseldorf ergangen sein – ihr Flug hatte Ende Juli immerhin stolze 31 Stunden Verspätung.

Passagierrechte bei Flugverspätung

Übrigens: Nicht nur bei diesen Rekord-Verspätungen müssen die Fluggesellschaften angemessene Betreuungsleistungen für die wartenden Passagiere anbieten. Laut EU-Fluggastrechteverordnung stehen Fluggästen bei einer Verspätung Erfrischungen, Snacks und in einigen Fällen auch die Unterbringung im Hotel zu. Wenn der Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet, hat jeder Passagier grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz bis zu 600 Euro. Nur bei nachweislichen „außergewöhnlichen Umständen“ – etwa einem Vulkanausbruch oder einem Streik – müssen die Airlines keine Entschädigung zahlen. 

Hier erfahren Sie alles über Ihre Rechte bei einer Flugverspätung.

 

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