Die Rechte der Fluggäste sind in der EG Verordnung 261/2004 festgelegt. EUclaim hat die letzten Jahren das Know-how rund dieser Verordnung aufgebaut.
Seit Februar 2004 gibt es innerhalb der Europäischen Union ein Gesetz, welches Ihre Rechte als Fluggast regelt: EG Verordnung 261/2004.
Diese Verordnung schützt den Passagier im Fall einer Verspätung, Umbuchung, Annullierung oder bei einem überbuchten Flug und bestimmt, auf welche Ausgleichsleistung Sie Anspruch haben.
Die EG Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union, alle Flüge die aus Europa abfliegen und alle Flüge nach Europa, sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft ist.
EU-Beschwerdeformular
Hatten Sie zu tun mit einer Umbuchung, Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ausgleichsleistung bis zu € 600,- je Person. Sie müssen hierzu das EU-Beschwerdeformular ausfüllen und an die Fluggesellschaft schicken. Dies kann unterschiedlich geschehen.