Stiftung Warentest: EUclaim flexibel und günstig

Verspätet sich der Flieger oder wird gleich ganz gestrichen, dann ist das nervig und zeitraubend. Fluggäste haben in diesen Fällen meist ein Recht auf Entschädigung. Allerdings sperren sich Airlines häufig, berechtigten Schadensersatz anstandslos zu zahlen. Eine Lösung: Fluggasthelfer wie EUclaim.
Fluggastrechte

Stiftung Warentest hat ganz aktuell sechs Flugrechtsportale, unter ihnen EUclaim, getestet. Hintergrund war eine ausführliche Berichterstattung zu Fluggastrechten. Diese greifen beispielsweise, wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder gleich ganz gecancelt wird. Ist die Airline Schuld am Problemflug, steht Passagieren nach EU-Recht ein finanzieller Ausgleich zu.

Airlines wehren sich in der Regel

In dem Überblicksartikel beschreiben die Experten von Stiftung Warentest die besten Wege zur Entschädigung. Denn: In der Regel wehren sich Fluglinien gegen berechtigte Ansprüche von Passagieren und zahlen ihnen nichts zurück. Können Kunden ihre Ansprüche bei ihrer Flug­linie nicht durch­setzen, bleiben ihnen aber auch andere Möglich­keiten: Schlichtungs­stelle, privater Dienst­leister, Verbraucherzentrale oder der Rechtsweg.

Vertrag bei EUclaim jederzeit kündbar

EUclaim bewerten die Experten der renommierten Verbraucherorganisation als „flexibel und günstig“. Hervorgehoben wird auch, dass Kunden den Vertrag jederzeit kündigen können. Hier geht’s zum vollständigen Artikel: test.de

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