Georges Bach, eine Schlüsselfigur bei der Durchsetzung des Vorschlags im Parlament, forderte, den Verbraucher wieder in den Mittelpunkt zu stellen und seine Rechte zu stärken. Laut Bach herrsche ein massiver Missbrauch von Fluggastrechten. Fluggesellschaften würden nicht nur Beschwerden ignorieren, oftmals berufen Sie sich unberechtigterweise auf außergewöhnliche Umstände. Aufgrund eines Informationsdefizits, kämen nur 2% aller betroffenen Passagiere zu einer Entschädigung. Diese aktuelle Realität möchte Bach nicht mehr tolerieren.
Der Vorschlag der TRAN sieht vor, dass Passagiere mit einer Flugverspätung ab 3, 5 sowie 7 Stunden eine Entschädigung zusteht. Das Ob und Wieviel der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke und dem Verspätungszeitraum ab. Die Fluggesellschaften sind zu diesen Zahlungen verpflichtet, außer es liegen „außergewöhnliche Umstände“ vor. Diese müssen von der Fluggesellschaft jedoch bewiesen werden.
EUclaim begrüßt die verbraucherfreundliche Position des TRAN. Dies ist der richtige Schritt für Fluggastrechte, die den Verbraucher schützen.
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