Gesetzgebung
Es ist Ihr Recht
Die Europäische Kommission hat 2005 bestimmt, dass Sie als Fluggast bestimmte
Rechte haben, wenn Fluggesellschaften sich nicht an ihre vertragsmäßigen
Verpflichtungen halten; genau so wie wir das bei der Niederländischen Bahn
seit Jahren kennen. Diese Gesetzgebung wurde festgelegt in der Europäischen Verordnung 261/2004.
Die Ausführung dieser Gesetzgebung ist erfahrungsgemäß nicht einfach.
Fluggesellschaften verstecken sich oft hinter einseitig erklärten Übermachtsituationen,
und falls sie dann doch die Schadensforderung auszahlen, geschieht das oft in der
Gestalt von Gutscheinen für zukünftige Reisen.
Dies entspricht jedoch nicht der EU Gesetzgebung. Luftfahrtgesellschaften SIND VERPFLICHTET,
bei Verspätungen, Annullierungen und Umbuchungen Ihnen eine Broschüre
auszuhändigen, worin Ihre Rechte beschrieben sind. Erfahrungsgemäß
geschieht dies selten oder nie, und werden beteiligte Passagiere weiter systematisch
benachteiligt. Diese Webseite erklärt Ihnen, was Sie als Passagier tun können,
um Ihr Recht einzufordern.