Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUclaim Deutschland GmbH & Co. Forderungsmanagement KG

1. Allgemeines; Geltungsbereich
1.1 Der Dienst wird betrieben von der EUclaim Deutschland GmbH & Co. Forderungsmanagement KG, vertreten durch die EUclaim Deutschland GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Weist, Christinenstraße 18/19, 10119 Berlin, Tel.: 0180-3170317 (9 ct p/min), Email: info@euclaim.de, Sitz der Gesellschaft: Berlin, Registergericht: AG Charlottenburg, HRA 44015 B, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 272941921, Rechtsdienstleistungsregister und Aufsichtsbehörde: Aktenzeichen: 7525 G 1 KG (15/10), Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, (nachfolgend als „EUclaim" bezeichnet).
1.2 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von EUclaim mit ihren Kunden (im Folgenden „Kunde" genannt) im Zusammenhang mit den über die Webseite www.euclaim.de angebotenen Diensten. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie von EUclaim nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen von EUclaim
2.1 EUclaim bietet dem Kunden über die Webseite www.euclaim.de verschiedene Dienste im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ausgleichszahlungsansprüche gegen Fluggesellschaften an. Je nach Angebot auf der Webseite kann der Kunde EUclaim entgeltlich mit der Einziehung von Forderungen des Kunden gegen Fluggesellschaften beauftragen ("Nur der Erfolg zählt’, vgl. Ziffer 4. dieser Bedingungen). EUclaim stellt dem Kunden außerdem mit den Paketen "Anspruch selbst geltend machen" und Anspruch selbst geltend machen plus" entgeltlich speziell auf seinen Fall vorformulierte Schreiben zum Download zur Verfügung, mit denen er mit oder ohne Rechtsschutzversicherung seine Ansprüche gegen die Fluggesellschaften selbst geltend machen (vgl. Ziffer 5.).
2.2 Die einzelnen von EUclaim für den jeweiligen Flug angebotenen Leistungen sind der Webseite nach Kurzprüfung des Fluges des Kunden zu entnehmen. Die Darstellungen der jeweiligen Leistungen von EUclaim auf der Internetseite www.euclaim.de oder in Prospekten stellen noch keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. EUclaim behält sich vor, je nach Flug nur einzelne Dienstleistungen anzubieten.

3. Vertragsangebot "Nur der Erfolg zählt"

3.1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
3.1.1 Im Rahmen des Vertragsangebots "Nur der Erfolg zählt" wird EUclaim für den Kunden Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gegen Fluggesellschaften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen außergerichtlich und im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens einziehen.
3.1.2 Der Kunde gibt mit dem Einreichen der Forderung im passwortgeschützten Online-System von EUclaim und durch Klicken auf den entsprechenden Button ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Inkassovertrages über die Einziehung der vollständigen Forderung ab. Unbeschadet des Rechts von EUclaim, bestimmte Kunden ohne Angaben von Gründen als Vertragspartner ablehnen zu dürfen, erfolgt die Annahme des Angebots und damit der Vertragsschluss entweder durch ausdrückliche Erklärung seitens EUclaim oder durch die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Schuldner. Die Anforderung weiterer Informationen oder Unterlagen zur Prüfung des Anspruchs stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
3.1.3 EUclaim übernimmt für den Kunden entgeltlich die Einziehung von Forderungen des Kunden. Der Auftrag bezieht sich stets auf die vollständige, von dem Kunden eingereichte Forderung. Zu den einzuziehenden Forderungen zählen insbesondere Forderungen, die dem Kunden aufgrund eines Anspruchs aus der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (nachfolgend "Fluggastverordnung" genannt) gegen eine Fluggesellschaft (nachfolgend "Schuldner" oder "Airline" genannt) zustehen sowie auf die hierauf entfallenden und von der Airline zu tragenden Verzugszinsen.
3.1.4 Als Inkassogesellschaft ist es EUclaim ausschliesslich gestattet, außergerichtliche sowie in einem gerichtlichen Mahnverfahren für den Kunden tätig zu werden. Zur Vertretung vor Gericht ist EUclaim nicht berechtigt. Soweit die außergerichtlichen Einziehungsbemühungen der EUclaim oder das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos geblieben sein sollten, empfiehlt EUclaim die Beauftragung der Vertragsanwälte von EUclaim.
3.1.5 Wird ein Vertragsanwalt der EUclaim von dem Kunden mit der Wahrnehmung der weiteren Interesse beauftragt, kommt ein gesondertes Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der EUclaim zur Übernahme der Kosten gem. Ziffer 3.1.7.
3.1.6 EUclaim ist nur dann zur weiteren Betreuung des Forderungseinzugs verpflichtet, wenn der Kunde nach Aufforderung durch EUclaim die Vertragsanwälte von EUclaim beauftragt. Möchte der Kunde die Vertragsanwälte nicht beauftragen, ist EUclaim zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle der Kündigung hat der Kunde die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 3.3.2), im Übrigen aber keine Kosten zu tragen.
3.1.7 Werden die Vertragsanwälte beauftragt, ist EUclaim verpflichtet, den Kunden von den Kunden der Vertragsanwälte freizustellen. EUclaim ist ferner verpflichtet, den Kunden von den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung - einschließlich der Gerichtskosten un der gegnerischen Rechtsanwaltskosten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung vom Auftraggeber zu tragen sind - freizustellen.
3.1.8 EUclaim ist nicht verpflichtet, zur Durchsetzung der Forderungen Gutachten einzuholen. Sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist, erfolgt dies aufgrund gesonderter Vereinbarung erst nach vorheriger Zustimmung des Kunden.

3.2 Abrechnung
3.2.1 Alle Zahlungen des Schuldners, des Vertragsanwalts oder eines Dritten an EUclaim werden über ein Fremdgeldkonto abgewickelt.
3.2.2 EUclaim wird eingehende Beträge unverzüglich abrechnen und - abzüglich der Erfolgsprovision und der etwaigen bereits fälligen Bearbeitungsgebühr (vgl. Ziffer 3.3.1 und 3.3.2) - unverzüglich an den Kunden auszahlen.
3.2.3 Das Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Der Kunde hat daher keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung an den Kunden, wenn die Auszahlung unverzüglich erfolgt.

3.3 Vergütung
3.3.1 Für ihre Leistungen erhält EUclaim eine Provision in Höhe von 27 % (inkl. USt.) der eingezogenen Forderung.
3.3.2 EUclaim erhält ferner für jede zur Einziehung übergebene Forderung einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR inkl. USt. Die Bearbeitungsgebühr wird jedoch erst fällig, wenn der Schuldner Zahlungen mindestens in Höhe der Bearbeitungsgebühr an EUclaim geleistet hat oder wenn das Auftragsverhältnis im Sinne der Ziffer 3.4 beendet ist.
3.3.3 EUclaim ist berechtigt, die Provision (Ziffer 3.3.1) sowie die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 3.3.2) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die vom Schuldner an EUclaim geleistet werden. Zum Abzug weiterer Kosten (wie z. B. für Gutachten) ist EUclaim nur berechtigt, wenn der Kunde dem zuvor zugestimmt hat.
3.3.4 Die Provision (vgl. Ziffer 3.3.1) ist auch dann aus dem Gesamtbetrag der einzuziehenden Forderung zu berechnen, wenn der Schuldner lediglich eine Teilzahlung geleistet hat, wobei sich die Provision und die Bearbeitungsgebühr insgesamt auf den eingezogenen Betrag beschränken.
3.3.5 Für den Fall, dass der Schuldner Zahlungen direkt an den Kunden leistet, verpflichtet dieser sich, die Provision und die Bearbeitungsgebühr (vgl. Ziffer 3.3.1 und 3.3.2) an EUclaim weiterzuleiten.
3.3.6 Sollten die Einziehungsbemühungen der EUclaim nicht erfolgreich sein, entstehen für dem Kunden keine Kosten. Dies gilt auch, wenn zur Durchsetzung des Anspruchs die Leistungen der Vertragsanwälte von EUclaim in Anspruch genommen wurden. Insofern stellt EUclaim den Kunden von den Kosten frei.

3.4 Dauer des Auftrags, Kündigung
3.4.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung ausgeglichen ist oder EUclaim nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Beitreibung feststellt und den Kunden hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt.
3.4.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Kunden als auch durch EUclaim jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. EUclaim behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Kunde seine Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffern 5.1, 5.3 und 3.5 schuldhaft verletzt. In diesem Fall fällt die Bearbeitungsgebühr (vgl. Ziffer 3.3.2) auch dann an, wenn aufgrund der Pflichten- bzw. Obliegenheitsverletzung des Kunden keinerlei Zahlungen des Schuldners an EUclaim erfolgt sind. Der Kunde kann nachweisen, dass für EUclaim kein oder nur ein geringerer Schaden als der Betrag der Bearbeitungsgebühr entstanden ist.

3.5 Abtretung oder Verpfändung der Forderung
Der Kunde verpflichtet sich, die Forderung, mit deren Einziehung EUclaim beauftragt wurde, nur mit Einwilligung von EUclaim an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

4. Vertragsangebote "Anspruch selbst geltend machen" und "Anspruch selbst geltend machen plus"

4.1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
4.1.1 EUclaim bietet dem Kunden ggf. mit "Anspruch selbst geltend machen" und "Anspruch selbst geltend machen plus" auf den Fall des Kunden individuell zugeschnittene Schreiben an, mit denen er seinen Ausgleichsanspruch gegen die Fluggesellschaft selbst geltend machen kann. Nach Beantwortung der erforderlichen Details zum Flug auf der Webseite erstellt EUclaim entsprechend individualisierte Schreiben an die Fluggesellschaft und die Aufsichtsbehörde sowie ein EU-Beschwerdeformular, die dem Kunden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Im Fall des Pakets "Anspruch selbst geltend machen plus" erhält der Kunde zusätlich ein Datenblatt mit spezifisch seinen Fall betreffenden Informationen zu dem betreffenden Flug sowie ein individualisiertes Schreiben, mit dem er bei seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage einholen kann. Die Einzelheiten der angebotenen Leistungen sind der Beschreibung auf der Webseite von EUclaim zu entnehmen.
4.1.2 nach einer positiven Vorprüfung auf der Webseite von EUclaim gibt der Kunde die zum Flug abgefragten Daten an. Durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Erstellung der entsprechenden Dokumente ab. Unbeschadet des Rechts, einen Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen, nimmt EUclaim das Angebot des Kunden dadurch an, dass es ihm eine entsprechende Bestellbestätigung schickt bzw. die Dokumente per E-Mail zusendet. Damit kommt der Dienstvertrag zwischen EUclaim und dem Kunden zustände. Die Dokumente werden spätestens innerhalb von 16 Tagen nach Vertragsschluss und Zahlung an den Kunden gesendet.
 
4.2 Vergütung, Fälligkeit
4.2.1 Für die Erstellung der entsprechenden Dokumente erhebt EUclaim die im Rahmen des Angebots jeweils angegebene Vergütung. Sie versteht sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2.2 Die Vergütung wird unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

4.3 Obliegenheiten des Kunden
Dem Kunden ist bewusst, dass EUclaim für die Erstellung der entsprechenden Dokumente auf entsprechende Informationen des Kunden zwingend angewiesen ist. Dem Kunden obliegt es daher, die abgefragten Daten gewissenhaft, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Obliegenheiten und Pflichten des Kunden (vgl. Ziffer 5).

4.4 Gewährleistung, Haftung
EUclaim erstellt die Dokumente gewissenhaft anhand der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten und den Daten, die EUclaim selbst über den jeweiligen Flug gesammelt hat. EUclaim gewährleistet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht, dass die Luftgesellschaft aufgrund der entsprechenden Forderungsschreiben die Forderung anerkennt und/oder ganz oder teilweise ausgleicht. Insoweit ist auch die Haftung ausgeschlossen. Dem Kunden ist insbesondere bewusst, dass trotz sorgfältiger Recherchen und wahrheitsgemäßer Angaben des Kunden nicht auszuschließen ist, dass die Luftgesellschaft einen rechtlich erheblichen Entlastungsbeweis führen kann, der den Anspruch ausschließt. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung und Gewährleistung ergänzend Ziffer 7.

5. Allgemeine Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde unterstützt EUclaim bei der Durchführung ihrer vertraglichen Aufgaben. Er teilt den der Forderung zu Grunde liegenden Sachverhalt vollständig mit und stellt EUclaim insbesondere alle zur Bearbeitung des Falls relevanten Unterlagen/Daten vollumfänglich zur Verfügung. Bei Flugreisen sind dies insbesondere Bordkarten, Buchungsnummern, sonstige Flugnachweise sowie die bisherige Korrespondenz mit der Airline. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und Daten trägt allein der Kunde die Verantwortung. Er verpflichtet sich, etwaige erforderliche ergänzende Informationen oder Unterlagen auf Anforderung von EUclaim unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat EUclaim auch etwaige Änderungen seiner Adressdaten unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, EUclaim unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen des Schuldners an ihn persönlich geleistet wurden.
5.3 Soweit der Kunde nicht das Vertragsangebot "Anspruch selbst geltend machen" oder "Anspruch selbst geltend machen plus" nutzt (vgl. Ziffer 4), verpflichtet sich der Kunde, nach Vertragsschluss mit EUclaim zur Vermeidung von Parallelbearbeitungen jeglichen Kontakt in Bezug auf die Forderung mit dem Schuldner zu unterlassen, das heißt, nicht mehr mit ihm zu korrespondieren, zu verhandeln, Vergleiche abzuschließen, Verzichte zu erklären, und keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten. Sollten Handlungen des Kunden im Einzelfall notwendig sein, sind diese mit EUclaim abzustimmen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, EUclaim unverzüglich zu informieren, wenn der Schuldner weiter mit dem Kunden in Kontakt tritt, obwohl die Angelegenheit von EUclaim übernommen wurde.

6. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, das heißt eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das EUclaim wie folgt belehrt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

EUclaim Deutschland
Christinenstraße 18/19
10119 Berlin
oder
info@euclaim.de


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung


7. Gewährleistung; Haftung
7.1 EUclaim übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Kunden überlassenen Daten und Informationen. Im Übrigen gilt für Mängel der Dienste von EUclaim die gesetzliche Gewährleistung.
7.2 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber EUclaim als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn EUclaim die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

8. Datenschutz
EUclaim verwendet die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwekce der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden. Die Datenschutzpraxis von EUclaim steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Auftraggeber finden sich in den Datenschutzhinweisen.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen EUclaim und dem Auftraggeber sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des deutschen Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist dabei jedoch ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Ziffer 6), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Auftraggeber einen weitergehenden Schutz bieten.                 
9.2 Der Inhalt des zwischen dem Kunden und EUclaim geschlossenen Vertrages ergibt sich aus diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie den konkreten, im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Angaben in E-Mails und ggf. Briefen. Der Vertrag ist darüber hinaus nicht für den Kunden im Internet abrufbar oder zugänglich.
9.3 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche Berlin-Mitte.