Allgemeine Geschäftsbedingungen der EUclaim Deutschland GmbH Stand: 12/2009
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1. Leistungen von EUclaim
1.1 Die EUclaim Deutschland GmbH (nachfolgend „EUclaim“ genannt) übernimmt für den Auftraggeber die Einziehung von Forderungen. Hierzu zählen insbesondere Forderungen, die dem Auftraggeber aufgrund eines Anspruchs aus der
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
(nachfolgend „Fluggastverordnung“ genannt) gegen eine Fluggesellschaft (nachfolgen „Schuldner“ oder „Airline“ genannt) zustehen.
Das Angebot, eine Forderung bei EUclaim einzureichen, ist unverbindlich. Der Kunde gibt mit dem Einreichen der Forderung bei EUclaim ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Inkassovertrags ab. Die anschließend von EUclaim verschickte Eingangsbestätigung oder die Anforderung von Dokumenten stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt entweder durch ausdrückliche Erklärung seitens EUclaim oder durch das Geltendmachen der Forderung gegenüber dem Schuldner.
1.2 Als Inkassogesellschaft ist es EUclaim nur gestattet, außergerichtlich sowie in einem gerichtlichen Mahnverfahren für den Auftraggeber tätig zu werden. Zur Vertretung vor Gericht ist EUclaim nicht berechtigt. Soweit die außergerichtlichen Einziehungsbemühungen der EUclaim oder das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos geblieben sein sollten, empfiehlt EUclaim die Beauftragung der Vertragsanwälte von EUclaim.
1.3 Wird ein Vertragsanwalt der EUclaim Deutschland GmbH mit der Wahrnehmung der weiteren Interessen beauftragt, kommt ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der EUclaim zur Übernahme der Kosten gem. Ziffer 1.5.
1.4 EUclaim ist nur dann zur weiteren Betreuung des Forderungseinzugs verpflichtet, wenn der Auftraggeber nach Aufforderung durch EUclaim die Vertragsanwälte von EUclaim beauftragt. Möchte der Auftraggeber die Vertragsanwälte nicht beauftragen, ist EUclaim zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2), im Übrigen aber keine Kosten zu tragen.
1.5 Werden die Vertragsanwälte beauftragt, ist EUclaim verpflichtet, den Auftraggeber von den Kosten der Vertragsanwälte freizustellen. EUclaim ist ferner verpflichtet, den Auftraggeber von den notwenigen Kosten der Rechtsverfolgung – einschließlich der der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltsosten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung vom Auftraggeber zu tragen sind – freizustellen.
1.6 EUclaim ist nicht verpflichtet, zur Durchsetzung der Forderung Gutachten einzuholen. Sofern die Einholung eines Gutachtens erforderlich ist, erfolgt dies erst nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, das heißt eine natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das EUclaim wie folgt belehrt:
2.1 Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von EUclaim gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
EUclaim Deutschland GmbH, Christinenstraße 18/19, 10119 Berlin
oder
info@euclaim.de
2.2 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für EUclaim mit deren Empfang.
2.3 Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
3. Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber unterstützt EUclaim bei der Durchführung ihrer vertraglichen Aufgaben. Der Auftraggeber stellt EUclaim insbesondere alle zur Bearbeitung der Forderungseinziehung relevanten Unterlagen/Daten vollumfänglich zur Verfügung. Bei Flugreisen sind dies insbesondere Bordkarten, Buchungsnummern, sonstige Flugnachweise sowie die bisherige Korrespondenz mit der Airline.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, EUclaim unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen des Schuldners an ihn persönlich geleistet wurden.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Auftragserteilung zur Vermeidung von Parallelbearbeitungen jeglichen Kontakt in Bezug auf die Forderung mit dem Schuldner zu unterlassen, das heißt, nicht mehr mit ihm zu korrespondieren, zu verhandeln und keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten. Sollten Handlungen des Auftraggebers im Einzelfall notwendig sein, sind diese mit EUclaim abzustimmen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, EUclaim unverzüglich zu informieren, wenn der Schuldner weiter mit dem Auftraggeber in Kontakt tritt, obwohl die Angelegenheit von EUclaim übernommen wurde.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Forderung, mit deren Einziehung EUclaim beauftragt wurde, nur mit Einwilligung von EUclaim an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
4. Abrechnung
4.1 Alle Zahlungen des Schuldners, Vertragsanwalts oder eines Dritten an EUclaim werden über ein Fremdgeldkonto abgewickelt.
4.2 EUclaim wird eingehende Beträge unverzüglich abrechnen und – abzüglich der Erfolgsprovision – unverzüglich an den Auftraggeber auszahlen.
4.3 Das Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Der Auftraggeber hat daher keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Auszahlung an den Auftraggeber, wenn die Auszahlung unverzüglich erfolgt. Dem Auftraggeber stehen jedoch die vom Schuldner zu tragenden Verzugszinsen zu.
5. Vergütung
5.1 Für ihre Leistungen erhält EUclaim eine Provision in Höhe von 27 % (inkl. USt.) des eingezogenen Betrags.
5.2 EUclaim erhält ferner für jede zur Einziehung übergebene Forderung einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR inkl. USt. Die Bearbeitungsgebühr wird jedoch erst fällig, wenn der Schuldner Zahlungen mindestens in Höhe der Bearbeitungsgebühr an EUclaim geleistet hat.
5.3 EUclaim ist berechtigt, die Provision (Ziffer 5.1) sowie die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die vom Schuldner an EUclaim geleistet werden. Zum Abzug weiterer Kosten (wie z. B. für Gutachten) ist EUclaim nur berechtigt, wenn der Auftraggeber dem zuvor zugestimmt hat.
5.4 Sollten die Einziehungsbemühungen der EUclaim nicht erfolgreich sein, entstehen für den Auftraggeber keine Kosten. Dies gilt auch, wenn zur Durchsetzung des Anspruchs die Leistungen der Vertragsanwälte von EUclaim in Anspruch genommen wurden. Insofern stellt EUclaim den Auftraggeber von den Kosten frei.
6. Dauer des Auftrags
Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Forderung ausgeglichen ist oder EUclaim nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Beitreibung feststellt und den Auftraggeber hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt.