Was tun wir für Sie?
Als Passagier haben Sie Recht auf einen finanziellen Ausgleich, falls Ihr Flug nicht
ordentlich durchgeführt wurde.
Sie bekommen jedoch keinen Ausgleich, falls die Fluggesellschaft sich auf „außergewöhnliche
Umstände“ berufen kann. In vielen Fällen benutzt die Fluggesellschaft
dies als Vorwand, um keinen Ausgleich zahlen zu müssen.
Ob „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen oder nicht, können wir zu fast jedem Flug ermitteln. Darum sind wir meist in der Lage, nachweisen zu können, dass die von der Airline genannten „außergewöhnlichen Umständen“ keineswegs vorlagen. Daneben sind unsere Mitarbeiter Experten auf dem Gebiet der Ersatzforderungen gegenüber Fluggesellschaften. Sie wissen genau, welche Argumente und Fakten nötig sind, um Ihren Anspruch mit Erfolg durchzusetzen.
Unser Team setzt sich für Sie ein, um dafür zu sorgen, dass Sie Ihren rechtmäßigen Ausgleich erhalten.