
Flugverspätung? Flugausfall?
Jetzt mit EUclaim Entschädigung sichern!
So einfach funktioniert’s
-
1
Flugdaten eingeben
Erfahren Sie kostenlos in wenigen Sekunden, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben – und das 3 Jahre rückwirkend.
-
2
EUclaim legt los
Beauftragen Sie uns, setzen wir Ihre Ansprüche mit unseren erfahrenen Rechtsexperten durch. Hierfür gehen wir für Sie bis vor Gericht.
-
3
Geld zurück
Im Erfolgsfall zahlen wir Ihnen Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Konto aus, abzüglich unserer Provision.
Warum EUclaim?
Größte Erfahrung
Seit 2007 haben wir bereits über 500.000 Passagieren dabei geholfen mehr als 100.000.000 € Entschädigung zu erhalten. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung!
Einzigartige Datenbank
Wir analysieren täglich mehr als 13 Millionen Flugdaten. Diese helfen uns sowohl bei der Einschätzung, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Kein Erfolg? Keine Kosten!
Bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision in Höhe von 29 % inkl. MwSt. und 33,- € Verwaltungsgebühren pro Person. Sie tragen daher keinerlei Risiko.
Mit welcher Fluggesellschaft sind Sie geflogen?
Aktuell
-
21.03.2023
Fliegen mit Übergewicht: Passe ich in den Flugzeugsitz?
Sie möchten fliegen und fragen sich, ob Sie in einen Flugzeugsitz passen werden. Was sollten Sie beim Fliegen mit Übergewicht beachten? EUclaim gibt Ihnen praktische Tipps.Lesen Sie hier mehr
-
01.03.2023
Fliegen mit Gips
Sie tragen einen Gipsverband und haben eine Flugreise geplant. Beachten Sie, dass das Fliegen mit Gips nur bei Einhaltung von bestimmten internationalen Regeln erlaubt ist. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie im Flugzeug einen Gipsverband tragen.Lesen Sie hier mehr
-
27.12.2022
Flugzeugstart: Wie kommt ein Flieger eigentlich in die Luft?
Knapp 400 Tonnen wiegt ein Jumbojet. Und trotzdem kann er fliegen. Wie funktioniert ein Flugzeugstart? Und was passiert vorher im Cockpit? EUclaim klärt auf.Lesen Sie hier mehr
-
06.12.2022
Flugplanänderung: Was ist erlaubt?
Die Airline verschiebt Ihren Flug oder streicht ihn sogar ganz. Darf sie den Flugplan eigentlich einfach ändern? Und welche Rechte haben Sie im Fall der Fälle? Das erklären wir hier.Lesen Sie hier mehr
Fluggastentschädigung – Wir kennen Ihre Rechte
Seit 2007 kümmern wir uns erfolgreich um die rechtmäßigen Entschädigungen von Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen von Privat- und Geschäftsflügen. Wann Sie eine Entschädigung erhalten ist in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt.
Viele Fluggesellschaften zeigen sich dennoch uneinsichtig und stellen sich als zähe Kontrahenten heraus, wenn es um berechtigte Ansprüche von Passagieren geht. Gerne schieben sie die Gründe für Flugprobleme auf außergewöhnliche Umstände, häufig zu Unrecht. Der Weg zur Entschädigung kann für Sie lang und stressig werden, falls Sie überhaupt zu Ihrem Recht kommen. Wir kennen uns aus im Paragraphen-Dschungel und dank unserer umfassenden Datenbank haben wir die Beweise, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
Mit EUclaim zur Entschädigung
Reichen Sie Ihren Fall bei uns ein und zeigen Sie der Fluggesellschaft, dass Sie nicht einfach klein beigeben. Sollte die Fluggesellschaft weiter auf stur schalten, ziehen wir vor Gericht – ohne Mehrkosten für Sie. So haben wir bereits über 100 Millionen Euro für Fluggäste erstritten. Unsere langjährige Erfahrung ist Ihre Stärke.