Flugchaos im Winter: Welche Rechte haben Passagiere?

Eisige Temperaturen sorgen an Flughäfen oft für massive Probleme. Was können Passagiere tun, wenn sich ihr Flug bei Frost, Schneesturm und Co. verspätet oder ausfällt? EUclaim weiß Rat.

© Seattle Airport (Änderungen wurden vorgenommen), (Lizenz BY-SA 2.0) von Jonathan McIntosh

1. Warum fallen im Winter so häufig Flüge aus?

Minusgrade, Eis und Schnee behindern den Flugverkehr enorm: Auf vereisten Startbahnen können Flugzeuge weder starten noch landen. Gefriert Wasser auf einer Maschine, kann es das Gewicht stark erhöhen. Wenige Zentimeter bedeuten gleich mehrere hundert Kilogramm zusätzlich. Lösen sich Eisbrocken und gelangen ins Triebwerk, können sie erhebliche Schäden verursachen. Dazu beeinträchtigt dichtes Schneetreiben häufig die Sicht der Piloten. Teilweise werden bei extremen Wetterbedingungen ganze Flughäfen geschlossen.

2. Welche Rechte haben Passagiere, wenn sich der Flug verspätet?

Laut EU-Verordnung 261/2004 steht ihnen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, annulliert wurde oder überbucht ist. Häufig geben Airlines allerdings zu Unrecht schlechte Wetterbedingungen als „außergewöhnliche Umstände“ an und verweigern die Zahlung. Starten oder landen zum Beispiel Maschinen anderer Gesellschaften planmäßig, steigen die Chancen auf Schadensersatz. Zu wenig Enteisungsmittel – eine häufige Ausrede –  ist auch kein Grund, eine Verspätung zu rechtfertigen.

3. Und welche Pflichten haben Fluggesellschaften darüber hinaus?

Bereits ab zwei Stunden Verspätung müssen sie ihre Kunden betreuen, sprich: sich um die Verpflegung kümmern. Ist gar eine Übernachtung nötig, muss die Airline für die Unterbringung und den Transport zum Hotel aufkommen oder die Fahrt zu einem anderen Flughafen zahlen. Zudem stehen jedem Reisenden zwei kostenlose Anrufe oder E-Mails zu.

4. Wie sollten Passagiere sich verhalten?

Sie sollten auf jeden Fall die Bordkarte behalten! Schriftliche Nachweise erleichtern eine Schadensersatzforderung enorm. Wichtig ist auch, sich den Ausfall oder die Verzögerung von der Fluggesellschaft direkt schriftlich bestätigen zu lassen. Tipp: Quittungen für Verpflegung, Unterkunft, Mietwagen immer aufheben.

5. Können die Passagiere ihre Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern?

In der Theorie: ja. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Erfolgschancen sehr schlecht stehen. Hier hilft EUclaim: Liegt ein Schadensersatzanspruch vor, verhilft EUclaim entnervten Reisenden zu ihrem Recht.

Ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gerechtfertigt ist, können Passagiere schnell und unkompliziert auf euclaim.de prüfen. EUclaim wertet täglich Millionen Wetter- und Flugdaten aus und kann so die Gründe für Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb lückenlos nachvollziehen.

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