Häufig gestellte Fragen – Allgemein
Was tut EUclaim?
EUclaim hilft Fluggästen bei der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen gegen Fluggesellschaften. Bei Annullierung, Nichtbeförderung und extremer Verspätung haben Sie gemäß der Europäischen Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Mit unserem Know How können wir Sie hier beraten und Ihnen helfen, den Ausgleichsanspruch durchzusetzen.
Was sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EUclaim?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EUclaim regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und EUclaim. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EUclaim finden Sie
hier.
Was geschieht mit meinen Angaben?
Falls Sie wissen wollen, wie EUclaim mit Ihren Angaben umgeht, schauen Sie dann auf unsere Datenschutzvereinbarung hier auf unserer Webseite.
Wie ist die Postanschrift von EUclaim?
Unsere Postanschrift finden Sie im Menü „Adresse“. Sie können über
das Kontaktformular auf dieser Webseite auch Kontakt mit uns aufnehmen.
Was ist die EG Verordnung 261/2004?
Die EG Verordnung beschreibt die Rechte von Fluggästen bei Annullierungen und Nichtbeförderung. Unter der Bedingung, dass Sie eingecheckt sind, stehen Ihnen diese Rechte bei jedem Flug von einem EU-Flughafen oder von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem EU-Flughafen zu, vorausgesetzt der Flug wird durch eine EU-Fluggesellschaft durchgeführt. Für alle Details dieser Verordnung klicken Sie bitte hier.